Recht auf Reparatur in Kraft: Wozu Hersteller nun verpflichtet sind
06.10.2026
1,7 Millionen Tonnen – so viele Elektrogeräte werden jährlich in Deutschland entsorgt. Oftmals unnötigerweise, weil sie sich entweder nicht reparieren lassen oder eine Reparatur zu teuer wäre. Damit soll seit dem 31. Juli bei zahlreichen Geräten Schluss sein. Seitdem gilt EU-weit das sogenannte „Recht auf Reparatur”. Für Hersteller und Verkäufer bedeutet das neue Pflichten. Unternehmen der Kreislaufwirtschaft unterstützen sie dabei.
Reparierbare Produkte und andere Pflichten
Das Recht auf Reparatur geht auf die EU-Richtlinie 2024/1799 „über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren” zurück. Zum 31. Juli wurden die darin enthaltenen Vorschriften fristgerecht in deutsches Recht überführt. Seitdem unterliegen Hersteller bestimmter Elektrogeräte diversen Pflichten, die insgesamt zu mehr Reparaturen und somit zu einem geringeren Ressourcenverbrauch beitragen sollen. Sie müssen demnach
- betreffende Waren auf Verlangen reparieren, sofern eine Reparatur möglich ist;
- die Waren „unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis innerhalb eines angemessenen Zeitraums” reparieren;
- für die Reparatur erforderliche Ersatzteile oder Werkzeuge Reparaturbetrieben zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen;
- dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über eine Website freien Zugang zu Richtpreisen für die Reparatur der betreffenden Waren erhalten und
- Informationen über ihre Reparaturdienstleistungen kostenfrei, klar und leicht zugänglich bereitstellen.
Darüber hinaus ist es Herstellern untersagt, vertragliche, hardware- und softwarebezogene oder andere Gründe als Hindernisse für die Reparatur geltend zu machen, sofern keine berechtigte oder objektive Rechtfertigung dafür vorliegt.
Wird bei einem defekten Gerät innerhalb der Garantiezeit die Reparatur als Abhilfemaßnahme gewählt, verlängert sich außerdem die Gewährleistungsfrist einmalig um ein weiteres Jahr. Dies schafft einen zusätzlichen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Reparatur einem Ersatz vorzuziehen. Verkäufer müssen sie über ihr Recht zur Wahl zwischen Reparieren und Ersatzlieferung sowie über die potentielle Verlängerung des Haftungszeitraums informieren, bevor sie eine Maßnahme zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands ergreifen.
„REMONDIS Industrie Service unterstützt Hersteller von E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern bei der sachgerechten Lagerung, der Demontage und der Verarbeitung ausgedienter Antriebsbatterien. Unser RETRON-Sammelsystem ermöglicht Unternehmen eine sichere Sammlung vor Ort – brand- und explosionssicher.”
Lukas, Key-Account-Manager RETRON
Bei diesen Geräten gilt das Recht auf Reparatur
Bei welchen Geräten Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf Reparatur nun geltend machen können, ist in Anhang II dargelegt. Demnach besteht dieses Recht für
- Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner,
- Haushaltsgeschirrspüler,
- Kühlgeräte,
- elektronische Displays,
- Schweißgeräte,
- Staubsauger,
- Server und Datenspeicherprodukte,
- Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets,
- „Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten”.
Diese Liste spiegelt jene Gerätegruppen wider, für die bereits Rechtsakte mit Anforderungen an die Reparierbarkeit bestehen. In Zukunft dürfte sie noch weiter ausgebaut werden. Werden neue Vorschriften mit Reparierbarkeitsanforderungen an Waren erlassen, ist Anhang II innerhalb eines Jahres entsprechend anzupassen.
Recht auf Reparatur ist nicht immer gegeben
Ob bei einem dieser Produkte tatsächlich ein Recht auf Reparatur besteht, hängt zum einen vom Kaufdatum ab. Nur Waren, die nach dem 31. Juli 2026 verkauft wurden, fallen darunter, allerdings unabhängig von ihrem Herstellungsdatum. Darüber hinaus ist die Umsetzbarkeit des Rechts gleichzeitig von den jeweiligen produktbezogenen Rechtsakten abhängig. Für „Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten”, wie E-Bikes oder Pedelecs, ist beispielsweise die leichte Entnahme von Antriebsbatterien (eine Voraussetzung für ihre Reparierbarkeit) laut EU-Batterieverordnung erst ab 18. Februar 2027 vorgeschrieben.
Wichtig ist auch zu wissen: Das Recht auf Reparatur bezieht sich bei solchen LV (light vehicles) lediglich auf deren Akkus, nicht auf das Fahrzeug in seiner Gänze.
Abfallwirtschaft unterstützt Reparaturen
Die Abfallwirtschaft unterstützt das Reparieren von Elektrogeräten. So wird etwa vor der Erstbehandlung explizit auf die Wiederverwendbarkeit der Altgeräte oder einzelner Bauteile geprüft. Perspektivisch ermöglicht dies auch die Wiedergewinnung von Ersatzteilen für Reparaturen. Im Forschungsprojekt AuRoWa-E etwa entwickelt REMONDIS Electrorecycling unter anderem zu diesem Zweck derzeit eine roboter- und KI-gestützte Prozesskette zur automatisierten Vorbehandlung und Demontage. In Fällen, in denen keine Wiederverwendung möglich ist, kümmern sich spezialisierte Unternehmen um die fachgerechte Verwertung mit Fokus auf die Rückgewinnung möglichst vieler enthaltener Wertstoffe. REMONDIS Industrie Service übernimmt dabei das Recycling und die Entsorgung gefährlicher Abfälle. Kältemittel aus Kühlschränken werden zum Beispiel je nach Art und Zustand entweder wiederaufbereitet oder in einer Sonderabfallverbrennungsanlage sicher beseitigt.
Quellen:
- Bike-X.de: Was sich jetzt für E-Bike-Besitzer still und leise ändert. Link
- Buzer.de: Gesetz über das inverkehrsbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung Elektro- und Elektronikgeräten. Link
- Buzer.de: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur […] von Vorsorgeverfügungen. Link
- EUR-Lex: Gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung damit verbundener Rechtsvorschriften. Link
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments […] Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828. Link
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates […] zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG. Link
- Europäisches Parlament: Recht auf Reparatur: Welche Maßnahmen ergreift die EU, um Reparatur attraktiver zu machen? Link
- Goeke-Group: AuRoWa-E; Entwicklung einer robotergestützten Prozesskette für die Demontage von Elektro-Altgeräten. Link
- SAZ-Bike: Recht auf Reparatur: Das steckt wirklich dahinter. Link
- Stiftung Warentest: Hersteller müssen Reparatur defekter Geräte ermöglichen. Link
- Tagesschau: Was das Recht auf Reparatur für Verbraucher bedeutet. Link
- Tagesschau: Neue Pflichten für Händler und Verkäufer. Link
Bildnachweis: StockRocket, iStock
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