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Ölabscheider für den Waschplatz: Sichere und rechtskonforme Fahrzeugreinigung

18.06.2026

Orte, an denen Mineralöl oder ölhaltiges Abwasser ins Kanalnetz gelangen können, benötigen von Gesetzes wegen einen Ölabscheider. Da bei der Fahrzeugreinigung Öl aus ölverschmierten und -verschmutzten Fahrzeugteilen herausgewaschen wird, gilt dies insbesondere auch für Waschplätze. Gemeinsam mit REMONDIS AS-CONTROL unterstützt REMONDIS Industrie Service Waschplatzbetreiber sowohl bei der sachgerechten Leerung und Wartung ihrer Abscheideranlagen als auch bei der Entsorgung der Abscheiderinhalte.


Was sind Waschplätze und wo gibt es sie?

Ein Waschplatz ist eine eigens für die Fahrzeugwäsche eingerichtete, wasserbehördlich genehmigungspflichtige Fläche. Entsprechende Einrichtungen finden sich praktisch überall, wo Fahrzeuge betrieblich gewaschen werden:

  • Tankstellen
  • Waschstraßen
  • Werkstätten
  • Betriebshöfe
  • Speditionen
  • Feuerwachen
  • spezialisierte Waschhallen (für große Fahrzeuge wie Wohnmobile, Lkw, Land- oder Baumaschinen)
     

Wie und womit müssen Waschplätze ausgestattet sein?

Jeder Waschplatz in Deutschland hat den wasserwirtschaftlichen und baulichen Anforderungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu entsprechen. So erfordert die Einrichtung einer solchen Fläche zunächst eine Einleitungsgenehmigung durch die Wasserbehörde. Der zu verwendende Beton oder Asphalt sowie das Fugenmaterial, das bei Anschluss-, Rand- und Dehnfugen zum Einsatz kommt, unterliegen klar definierten Güteanforderungen und müssen insbesondere wasserundurchlässig sein. Die Ränder des Platzes sind zudem so zu gestalten, dass Wasser nicht über diese hinaustreten und somit nur über den befahrbaren Ablauf abfließen kann. Gleichsam ist sicherzustellen, dass kein Schmelz- oder Niederschlagswasser von anderen Flächen auf den Waschplatz gelangt. Die Herstellung eines Waschplatzes darf ausschließlich von einem nach WHG zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.

Jeder Waschplatz erfordert außerdem zwingend die Installation eines Leichtflüssigkeitsabscheiders bzw. Ölabscheiders. Diese Anlagen trennen leichtere Flüssigkeiten wie Treibstoffe und Öle vom Waschwasser und verhindern, dass diese Gefahrstoffe in die Kanalisation und letztlich in die Umwelt gelangen. Zur obligatorischen Ausrüstung gehört außerdem ein Schlammfang, in dem Schweb- und Sinkstoffe aufgefangen werden, bevor sie in den Ölabscheider geraten. In vielen modernen Abscheideranlagen ist ein vorgeschalteter Schlammfang direkt integriert. Grundvoraussetzung ist, dass die Anlage die technischen Voraussetzungen nach DIN EN 858-1 erfüllt. Zusätzlich kann ein Vorschlammfang für gröbere Stoffe installiert werden. Dadurch reduziert sich der Reinigungs- und Wartungsaufwand für die Abscheideranlage.

Gemeinsam mit REMONDIS AS-CONTROL bietet REMONDIS Industrie Service einen vollumfänglichen Abscheiderservice aus einer Hand – von der Leerung und Reinigung des Abscheiders über die Entsorgung der Abscheiderabfälle bis zur Übernahme sämtlicher Wartungsmaßnahmen.

Kontrolle, Reinigung und Wartung von Ölabscheidern

Da die Funktionstüchtigkeit des Ölabscheiders Voraussetzung für den sicheren Betrieb von Waschplätzen ist, gelten strenge Regelungen zur Kontrolle, Reinigung und Wartung der Anlagen. Zusammen mit den Bestimmungen zur Entsorgung der Abscheiderinhalte sind diese in der DIN 1999-100 festgelegt. Der Norm nach ist den jeweiligen Pflichten innerhalb bestimmter Intervalle nachzukommen:

  • Monatlich: Eigenkontrolle der Anlage (u. a. Messung des Leichtflüssigkeitsvolumens und Schlammspiegels, Überprüfung der automatischen Verschlusseinrichtung)
  • Halbjährlich: Wartung durch sachkundige Person (zusätzlich zur Eigenkontrolle u. a.: Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes – sofern vorhanden –; Reinigung der automatischen Verschlusseinrichtung, des Probenahmeschachts und eventueller Warneinrichtungen; Entleerung und Reinigung des Abscheiders bei außergewöhnlicher Verschmutzung)
  • Alle fünf Jahre: Generalinspektion durch fachkundige Person (nach vorheriger Entleerung und Reinigung u. a.: Prüfung von baulichem Zustand und Dichtheit der Anlage)

Werden bei Eigenkontrolle, Wartung oder Generalinspektion Mängel am Abscheider festgestellt, sind diese schnellstmöglich zu beseitigen.

Die Leerung der Anlage und die damit verbundene Entsorgung der Abscheiderinhalte hat laut DIN 1999-100 spätestens zu erfolgen, wenn 80 Prozent der maximalen Speichermenge erreicht sind. In der Praxis lohnt es sich jedoch, Leichtflüssigkeitsabscheider regelmäßig zu leeren, da seltene Leerungen in Summe einen wesentlich höheren und somit teureren Reinigungsaufwand nach sich ziehen. Betreiber arbeiten deshalb optimalerweise eng mit einem erfahrenen Entsorgungspartner wie REMONDIS Industrie Service zusammen, um gemeinsam einen bedarfsgerechten Reinigungsturnus zu erarbeiten.

Kompletter Abscheiderservice aus einer Hand

Die Leistungen von REMONDIS Industrie Service für Waschplätze und ihre Abscheideranlagen sind damit noch längst nicht erschöpft. Zusammen mit den Abscheiderspezialisten von REMONDIS AS-CONTROL bietet REMONDIS Industrie Service einen vollumfänglichen Abscheiderservice, der alle erforderlichen Arbeiten rund um Leichtflüssigkeitsabscheider abdeckt:

  • Beratung und Planung bezüglich geeigneter Anlagen,
  • Entleerung und Reinigung der Anlage,
  • Wasseraufbereitung vor Ort in Nordrhein-Westfalen,
  • Entsorgung sämtlicher Abscheider- und Schlammfanginhalte,
  • Eigenkontrolle,
  • Wartung,
  • Generalinspektion.

Eine regelmäßige, betriebsoptimierte Leerung, Reinigung und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern garantiert die Funktionstüchtigkeit der Anlagen und die ordnungsgemäße Entsorgung der darin gesammelten Abfälle. Waschplatzbetreiber kommen so allen entsorgungs- und wasserrechtlichen Pflichten nach und sind stets auf der sicheren Seite.

Quellen:

  • Kärcher: Waschplatz einrichten. Link
  • Landesportal Sachsen-Anhalt: Erläuterungen zu den Kriterienanforderungen. Link
  • Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Mineralölhaltiges Abwasser. Link
  • Osnabrück – Nachhaltig: Maßnahmen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung von Leichtflüssigkeitsabscheidern. Link
  • Sonderabfallwissen: Ölhaltige Abfälle entsorgen: Zukunftsorientiertes Management. Link

Bildnachweis: Anselm, AdobeStock


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