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Abfalltransporte ohne Papier: Was hinter dem neuen DIWASS-System der EU steckt

11.08.2026

Grenzüberschreitende Abfalltransporte waren bislang mit umfangreichen Papierunterlagen, unterschiedlichen Verwaltungsabläufen und zahlreichen Abstimmungen zwischen Unternehmen und Behörden der einzelnen Staaten verbunden. Mit DIWASS soll sich das grundlegend ändern: Seit dem 21. Mai 2026 werden die Verfahren für grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen in der Europäischen Union schrittweise vollständig digital abgewickelt. Das neue digitale System verspricht weniger Bürokratie, schnellere Prozesse und mehr Transparenz. Doch es bringt auch Herausforderungen für die Branche mit sich. Erfahren Sie hier die wichtigsten Fakten für Abfallerzeuger, Händler, Beförderer und Entsorger.


Das neue Digital Waste Shipment System – was ist DIWASS?

DIWASS steht als Kürzel für „Digital Waste Shipment System” und bezeichnet das neue zentrale digitale IT-System zur Abwicklung grenzüberschreitender Abfalltransporte in der EU. DIWASS kann standortunabhängig online als webbasierte Anwendung sowie über Softwarelösungen von Drittanbietern wie beispielsweise REGISTA genutzt werden.

Das System dient der lückenlosen Verfolgung und Dokumentation grenzüberschreitender Abfallverbringungen. Es betrifft Verbringungen zwischen EU-Mitgliedstaaten sowie Importe in die und Exporte aus der Europäischen Union. Rein innerstaatliche Transporte, bei denen keine Landesgrenze überschritten wird, werden dagegen  nicht über DIWASS abgewickelt. Hier gilt weiterhin das nationale, am 01. April 2010 eingeführte elektronische Nachweisverfahren (eANV). Grundlage ist die novellierte EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157. Die Nutzung von DIWASS ist seit dem 21. Mai 2026 rechtlich verbindlich. Die Verordnung unterscheidet dabei insbesondere zwischen Abfällen, die den allgemeinen Informationspflichten unterliegen, und solchen, für die vor dem Transport eine behördliche Notifizierung und Zustimmung erforderlich ist. Letzteres ist bei der Verbringung von gefährlichen Abfällen obligatorisch.

Warum wurde DIWASS in der EU eingeführt?

Zentraler Punkt der neugefassten Verordnung ist laut Bundesumweltministerium die „Digitalisierung der Verwaltungsverfahren zur Durchführung der Abfallverbringung auf europäischer Ebene“. Der grenzüberschreitende Abfallverkehr wechselt vom analogen Dokumentenmodell zur rein digitalen Erfassung aller Transportdaten. Sämtliche Vorgänge sollen effizienter gestaltet und der massive Papieraufwand reduziert werden.

Die Kernpunkte und Ziele von DIWASS zusammengefasst:

  • Transparenz und Rückverfolgbarkeit: Die Wege sämtlicher grenzüberschreitender Abfallströme in der EU werden lückenlos und in Echtzeit digital erfasst
  • Verhinderung illegaler Abfallverbringungen: Behörden und Zoll in Herkunfts-, Transit- und Zielländern können Abfallströme nachverfolgen und den illegalen Handel mit Abfällen effektiv bekämpfen
  • Bürokratieabbau: Die zentrale DIWASS-Datenbank macht das aufwändige Ausfüllen und Mitführen von Formularen wie Begleitscheinen oder Annex-VII-Dokumenten überflüssig
  • Schnellere Kommunikation: Langfristig sollen Genehmigungsverfahren und Notifizierungen zwischen Akteuren und Behörden verschiedener EU-Staaten beschleunigt werden

Wer muss das Digital Waste Shipment System nutzen?

DIWASS ist verpflichtend für alle Akteure, die an einer grenzüberschreitenden Abfallverbringung innerhalb der EU, in die EU hinein oder aus der europäischen Gemeinschaft heraus beteiligt sind. Dazu zählen:

  • Abfallerzeuger, Antragsteller, Betriebsstätten:  Unternehmen, die Abfälle erzeugen, Notifizierungen beantragen oder den Transport veranlassen
  • Händler und Makler: Dienstleister, die Abfallerzeuger und Entsorgungsfachbetriebe zusammenbringen
  • Transport- und Logistikpartner: Alle Beförderer und Unternehmen, die am grenzüberschreitenden Transport beteiligt sind
  • Empfänger, Entsorger und Verwertungsbetriebe: Sämtliche Unternehmen, die Abfälle annehmen und verwerten
  • Umwelt- und Zollbehörden: Staatliche Stellen, nationale Umweltbehörden, Kontrollorgane wie der Zoll
     

DIWASS-Registrierung: Wie erfolgt die Anmeldung?

Damit Unternehmen DIWASS nutzen können, müssen die beteiligten Akteure und Standorte registriert werden. Der Zugang erfolgt über ein persönliches EU-Login mit mehrstufiger Authentifizierung. Zur Identifizierung werden folgende Angaben benötigt: Eine eindeutige EORI-Identifikationsnummer und die jeweiligen abfallwirtschaftlichen Identifikationsnummern wie beispielsweise Erzeuger- oder Entsorgernummer. Die EORI-Nummer kann kostenlos über das offizielle Zoll-Portal beantragt werden. Sofern keine EORI-Nummer vorhanden ist, funktioniert die Anmeldung alternativ auch über die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer (beWiNr.) bzw. die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Die Standortregistrierung erfolgt in Deutschland über GADSYS, das auf der Verwaltungsvereinbarung der 16 Bundesländer für „gemeinsame Abfall-DV-Systeme“ basiert.

EU-Abfallverbringungsverordnung: Die DIWASS-Listen

Welche Anforderungen für einen Transport gelten, hängt insbesondere von der Art des Abfalls, dem vorgesehenen Behandlungsverfahren sowie den beteiligten Staaten ab. Die neue EU-Abfallverbringungsverordnung teilt Abfälle anhand ihres Gefahrenpotentials in verschiedene Listen ein:

  • Grüne Liste: Ungefährliche, verwertbare Abfälle wie z. B. Altpapier, Metalle, Altkleider oder Kunststoffe. Hier gelistete Abfälle unterliegen lediglich den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 der Verordnung und erfordern keine vorherige Genehmigung.
  • Gelbe Liste: Gefährliche, verwertbare Abfälle wie z. B. Batterien, Altöl oder quecksilberhaltige Abfälle. Diese Abfälle sind notifizierungspflichtig und erfordern eine vorherige behördliche Genehmigung.
  • Rote Liste: Eine eigenständige „Rote Liste“ existiert im Rahmen der EU-Abfallverbringungsverordnung nicht. Abfälle, die weder auf der Grünen noch auf der Gelben Liste aufgeführt sind, sowie Abfälle zur Beseitigung unterliegen grundsätzlich der Notifizierungspflicht.
     

Sie haben Fragen zu DIWASS oder benötigen Sie individuelle Unterstützung? REMONDIS Industrie Service berät Sie gerne umfassend und praxisnah. Kontaktieren Sie uns

Was verändert sich durch DIWASS in der Praxis?

Für notifizierungspflichtige Abfallverbringungen werden nun Anträge, Zustimmungen, Transportmeldungen und Begleitdokumente (Annex 1A/1B) grundsätzlich elektronisch übermittelt. Damit entfällt bei neuen digitalen Verfahren die bisherige durchgängige papierbasierte Abwicklung.

Für bereits vor dem 21. Mai 2026 in Papierform genehmigte Notifizierungen gelten Übergangsregelungen. Sie können während ihrer genehmigten Laufzeit grundsätzlich nach dem bisherigen Verfahren fortgeführt werden - eine vollständige nachträgliche Übertragung in das neue System ist nicht in jedem Fall erforderlich.

Auch bei Transporten der „Grünen Liste“ (Annex VII), die keiner behördlichen Genehmigung bedürfen, gilt aufgrund technischer Verzögerungen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Bis dahin dürfen diese Dokumente noch analog mitgeführt werden. Das gilt auch für Notifizierungen, denen vor dem Stichtag am 21. Mai noch auf Papier zugestimmt wurde. Für sie bleibt die Papierform während der Laufzeit der Notifizierung zulässig; eine nachträgliche digitale Erfassung ist nicht erforderlich.

Welche Vorteile bringt das Digital Waste Shipment System für Unternehmen?

Wenn das System technisch stabil arbeitet und in betriebliche Abläufe integriert ist, kann DIWASS die Bearbeitung grenzüberschreitender Abfalltransporte deutlich erleichtern. Daher bringt die Umstellung vom bisherigen Papierverfahren auf die elektronische Notifizierung für Unternehmen entscheidende Vorteile:

  • Prozessoptimierung und Effizienz: Der Verzicht auf Begleitpapiere senkt den administrativen Aufwand deutlich. Das zentrale DIWASS-Datenmanagement erleichtert die Kommunikation zwischen Behörden, Transporteuren und Entsorgern. Zudem verläuft die Abwicklung an Grenzübergängen und Kontrollpunkten wesentlich schneller und reibungsloser.
  • Transparenz und Planungssicherheit: Durch die zentrale digitale Dokumentenverwaltung und Statusverfolgung in Echtzeit können Unternehmen ihre Transporte besser steuern und jederzeit nachverfolgen. Die Bearbeitungs- und Prüfzeiten für grenzüberschreitende Transporte verkürzen sich spürbar, digitale Validierungen verringern zusätzlich die Fehlerquote.
  • Rechtssicherheit und Compliance: Die lückenlose digitale Erfassung hilft Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen rechtssicher zu erfüllen. Status und Aufenthaltsort von Abfallströmen lassen sich jederzeit lückenlos nachweisen. Die standardisierte digitale Dokumentation schützt seriöse Marktteilnehmer auch vor unlauterem Wettbewerb durch illegale Abfallverbringungen.
     

Wie verlief der DIWASS-Start in der EU?

Der Start von DIWASS am 21. Mai 2026 stellte Unternehmen und Behörden europaweit vor Herausforderungen. Eine umfassende Generalprobe unter realen Bedingungen oder ein längerer Testzeitraum standen den Anwendern vor der verpflichtenden Einführung nur eingeschränkt zur Verfügung. Bas Tieke, Notifizierungsspezialist bei REMONDIS Industrie Service in Bramsche war von Anfang an mittendrin. Seine erste Einschätzung fällt trotz einzelner Schwierigkeiten grundsätzlich positiv aus: „Papierlos funktioniert noch nicht immer. Aber insgesamt ist das System viel einfacher als ich es mir vorgestellt habe.“

Für Tieke, dessen tägliche Arbeit die Notifizierung grenzüberschreitender Abfallverbringungen umfasst, bedeutet DIWASS eine grundlegende Umstellung: „Sobald Abfälle EU-Ländergrenzen überschreiten, fülle ich nun kein Papierformular mehr aus, sondern gebe die Daten digital ein.“, erklärt er. „Die DIWASS-Registrierung hat gut funktioniert. Wir als Entsorger nutzen DIWASS nun für die digitale Notifizierung.” Ein Vorteil sei, dass die für das Verfahren relevanten Informationen künftig an einem zentralen Ort zusammenlaufen. Anstatt Dokumente aus verschiedenen Papierakten, E-Mails und Einzelsysteme zusammenzutragen, können die Beteiligten die Daten gebündelt im digitalen Verfahren bearbeiten und den jeweiligen Status nachvollziehen.

Für die Einführungsphase hätte sich Tieke zusätzlich praxisnahe Unterstützungsangebote und Schulungen durch die zuständigen Stellen gewünscht: „Eine etwas längere Einführungs- und Orientierungsphase hätte allen beteiligten Akteuren geholfen, sich mit den neuen Abläufen vertraut zu machen“, so Tiekes Eindruck. Sobald die digitalen Formulare bekannt sind und die internen Prozesse angepasst wurden, lasse sich das System gut handhaben. Für die Entwicklung ist Tieke optimistisch: "Ich erwarte für die Zukunft eine echte Arbeitserleichterung – und für die Kolleginnen und Kollegen vom Transport eine schnellere Grenzabfertigung.“

Zur Person: Bas Tieke

  • Seit 2012 bei REMONDIS Industrie Service
  • Studierter Chemiker als Chemical Engineering
  • Experte bei REMONDIS Industrie Service für Notifizierungen und Verbringung von gefährlichen Abfällen im Bereich internationaler Abfalltransporte
     

Der BDE unterstützt die Digitalisierung - fordert aber praxistaugliche Regeln

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) bewertet die grundsätzlichen Ziele von DIWASS positiv. Nach Auffassung des Verbandes kann das System dazu beitragen, Verfahren zu vereinfachen, die Transparenz zu erhöhen und Abfallverbringungen effizienter zu gestalten. Voraussetzung sei jedoch, dass die digitalen Prozesse die betrieblichen Abläufe tatsächlich unterstützen und technisch zuverlässig funktionieren.

Kritisch sieht der BDE vor allem die Bedingungen der praktischen Einführung. Der Verband weist darauf hin, dass technische Schnittstellen, Benutzeroberflächen und Registrierungsverfahren nicht überall vollständig einsatzbereit seien. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Pflicht, Informationen zu bestimmten Verbringungen grün gelisteter Abfälle bereits zwei Arbeitstage vor Transportbeginn zu übermitteln. Nach Einschätzung des BDE lässt sich die Frist nur schwer mit der Praxis vereinbaren. Änderungen bei Fahrzeugen, Routen oder Abholzeiten können sich teilweise noch Stunden vor Beginn der Fahrt ergeben.

Der BDE verfolgt grundsätzlich kein Zurück zum Papierverfahren. Seine Position lässt sich vielmehr als Forderung nach einer europaweiten einheitlichen, technischen ausgereift und im betrieblichen Alltag praktikablen Digitalisierung zusammenfassen.

Welche Besonderheiten ergeben sich durch DIWASS im Bereich gefährlicher Abfälle?

Bei gefährlichen Abfällen sind die Anforderungen an Einstufung, Notifizierung und Dokumentation besonders hoch. Entsprechend sorgfältig müssen die Angaben im digitalen System geprüft werden. Die Umstellung war zunächst zeitintensiv, weil bestehende Arbeitsabläufe neu strukturiert und die Besonderheiten der Software berücksichtigt werden mussten. Bas Tieke erläutert: „Auch bei langjähriger Expertise auf dem Gebiet internationaler Abfalltransporte bedarf es einer intensiven Einarbeitung, um sich mit den Eigenheiten der Software vertraut zu machen.” Er weist auch auf potenzielle Risiken hin: „Fehlerhafte Angaben können je nach Einzelfall rechtliche Konsequenzen haben.“

Trotz des erhöhten Einarbeitungsaufwands zieht der studierte Chemiker ein positives Fazit:

„Wenn sich alle erst einmal auf das neue DIWASS-System eingestellt haben, wird vieles einfacher und transparenter, illegale Abfalltransporte extrem erschwert. Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere Branche.“

Bas Tieke ist überzeugt, dass das Digital Waste Shipment System der EU auf lange Sicht die grenzüberschreitende Abfallverbringung in Europa deutlich vereinfachen und für schnellere Grenzkontrollen sorgen wird. „Bis dahin werden alle beteiligten Akteure noch etwas Zeit benötigen, um sich von Papierformularen auf digitale Notifizierungen umzustellen“, schließt er ab.

Als Partner für Entsorgung und Recycling bieten wir maßgeschneiderte Lösungen. Entdecken Sie unser umfassendes Leistungsportfolio. Unsere Services im Überblick

Quellen:

  • BMUKN: Aktuelle Information des BMUKN und der Länder zum Digital Waste Shipment System (DIWASS). Link
  • BMUKN: Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen. Link
  • European Comission: Digital Waste Shipment Systems - DIWASS. Link
  • EUWID: BDE gegen nationale Sonderwege bei Umsetzung des EU-Abfallverbringungsrechts. Link
  • Gadsys: Wir digitalisieren Abfallrecht. Link
  • Zoll online: EORI-Nummer. Link

Bildnachweis: REMONDIS


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