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Standorte Unternehmen

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Standorte REMONDIS Industrie Service


Standorte REMONDIS-Gruppe

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Standorte REMONDIS

Ölabscheiderservice und Ölabscheiderentsorgung

Leistungen

Ölabscheiderservice

Ölabscheider leeren, reinigen und warten – Service
nach DIN 1999-100

Ein Ölabscheider ist eine wichtige technische Voraussetzung für den sicheren und umwelt­gerechten Betrieb von Tankstellen, Waschstraßen, Kfz-Werkstätten und Industrie­betrieben. Er trennt Öl und Kraftstoffe vom Abwasser, bevor dieses in die Kanalisation fließt. In Deutschland ist der Betrieb solcher Anlagen an regelmäßige Wartung, Prüfung und Entsorgung gebunden, was die Wasserbehörden vor Ort auch kontrollieren. Mit REMONDIS Industrie Service haben Sie einen spezialisierten und erfahrenen Partner in diesem Bereich an Ihrer Seite: Wir bieten deutschlandweit alle Leistungen rund um die Leichtflüssigkeitsabscheider an.

Leerung, Reinigung, Wartung und bei Bedarf Reparatur: Unser Abscheider-Rundum-Service deckt alles ab. Jetzt anfragen


Ablauf von Entsorgung und Aufbereitung mit REMONDIS Industrie Service

Mithilfe eines Saug-Druck-Tankfahrzeugs wird der Abscheider entleert. Dabei werden sowohl die oben schwimmenden Leicht­flüssigkeiten als auch der abgesunkene Schlamm und das Restwasser abgesaugt.

Danach erfolgt eine gründliche Reinigung der Anlage inklusive Schlammfang mittels Hochdruck­technik. Alle Ablagerungen und Rückstände müssen vollständig entfernt werden, damit die Anlage langfristig sicher funktioniert.

Nach der Leerung und Reinigung befüllen wir die Anlage wieder vollständig mit Frischwasser. Dadurch ist der Ölabscheider sofort wieder betriebsbereit.

Die Abscheider­inhalte werden von REMONDIS Industrie Service zur nächsten Behandlungs­anlage transportiert. Dort behandeln und verwerten wir den Abfall gemäß gesetzlicher Vorgaben.

Ölabscheiderentsorgung: weitere Vorteile auf einen Blick

Beratung vor Ort

Vor-Ort-Termine an Ihrem Standort sind selbst­verständlich. Die erste Untersuchung der Abscheider­anlage und der örtlichen Gegebenheiten bildet die Grundlage für pass­genaue Entsorgungs- und Wartungs­konzepte.

Deutschlandweit verfügbar

Unser Service ist bundesweit organisiert, behördlich anerkannt und ermöglicht uns zeitnahe Termine. Auch Unternehmen mit Standort­netz, etwa Tank­stellen oder Autohaus­gruppen, werden zuverlässig betreut.

Alles aus einer Hand

Entleerung, Wartung, Prüfung und Sanierung decken wir ebenso wie Neubauten und Still­legungen komplett ab. Dafür arbeitet REMONDIS Industrie Service eng mit der eigenen Spezial­gesellschaft REMONDIS AS-CONTROL zusammen.

Weitere Sonderabfälle

Für Ölabscheider-Inhalte, aber auch weitere gefährliche Abfälle aus Chemie, Automotive, Landwirtschaft und Industrie bieten wir effiziente Recycling- und Entsorgungs­lösungen an.

Sicher bei Kontrollen

Es ist sicher­gestellt, dass alle Vorschriften für Ölabscheider und Kanäle eingehalten werden. Dazu gehört auch die vollständige und prüfsichere Dokumen­tation für Behörden.

Kanal-TV-Inspektion

Schäden oder Verstopfungen im Rohr- und Kanalnetz können die Funktion des Abscheiders beeinträchtigen. Eine Kanal-TV-Inspektion schafft die Basis für gezielte Sanierung.

Spezialfahrzeuge für Leichtflüssigkeitsabscheider

Ob Leerung, Entsorgung, Inspektion oder Sanierung: Die Spezialfahrzeuge der Abscheider-Flotte sind täglich in ganz Deutschland von Schleswig-Holstein bis Bayern und von Nordrhein-Westfalen bis Sachsen unterwegs. Für die Entleerung von Ölabscheidern kommen sogenannte Saug-Druck-Tankfahrzeuge zum Einsatz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter saugen die Inhalte mittels Vakuum­pumpe ab und reinigen die Anlage anschließend gründlich. In Nordrhein-Westfalen werden bereits mobile Wasser­aufbereitungs­fahrzeuge genutzt, sodass aufgenommenes Wasser direkt im Fahrzeug gereinigt und in den Abscheider zurückgeführt werden kann. Für Kanalreinigungen stehen eigene Spezial­fahrzeuge bereit.

Bei Kontrollen und Wartungen verwenden wir speziell ausgerüstete Prüffahrzeuge mit integrierter Prüf- und Dokumentations­technik. General­inspektionen erfolgen in Kombination aus Saug- und Prüffahrzeugen, während für Sanierungen und Reparaturen Werkstatt­fahrzeuge mit entsprechender Ausrüstung eingesetzt werden.

„Selbst Betriebe mit kleineren Werkstätten oder Wasch­plätzen und entsprechend geringeren Abwasser­mengen benötigen Ölabscheider. Auch diese Anlagen müssen regel­mäßig kontrolliert, gewartet und fach­gerecht entleert werden.”

Marcel Piber, Nieder­lass­ungs­leitung REMONDIS AS-CONTROL, einer Spezialgesellschaft von REMONDIS Industrie Service

Grundpflichten für den Betrieb von Leichtflüssigkeits­abscheidern

Ein ordnungsgemäßer Betrieb von Ölabscheidern bedeutet, die gültigen Prüf-, Wartungs- und Dokumentationspflichten vollumfänglich einzuhalten. Diese sind in den Normen DIN EN 858 sowie der DIN 1999-100 aufgeführt, dienen dem sicheren Anlagenbetrieb sowie dem Schutz von Umwelt und Gewässern.

Monatliche Eigenkontrolle

Die Anlage ist einmal pro Monat durch eine sachkundige Person zu prüfen. Die Sachkundigen messen zunächst die Dicke der Ölschicht sowie den Füllstand des Schlammfangs. Dann wird die Funktion des selbsttätigen Abschlusses (Schwimmer) und der Warnanlage kontrolliert. Die Ergebnisse vermerkt der Prüfer oder die Prüferin im Betriebstagebuch, das zu jedem Abscheider gehört. Werden bei der Eigenkontrolle Abweichungen oder Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich zu beheben.

Entleerung und Reinigung

Eine Entleerung und Reinigung der Anlage ist erforderlich, sobald die Ölschicht 80 % des maximalen Speichervolumens erreicht hat oder der Schlammfang zu 50 % gefüllt ist. Abweichende Herstellervorgaben sind zu berücksichtigen. Die Entleerung und Reinigung erfolgt in einem Termin. Anschließend werden die übernommenen ölhaltigen Abfälle fachgerecht behandelt und verwertet.

Halbjährliche Wartung

Mindestens alle sechs Monate ist die Anlage durch einen Sachkundigen zu warten. Die Wartung geht über die Eigenkontrolle hinaus. Sie umfasst ergänzend auch die Prüfung des Koaleszenz­einsatzes sowie dessen Reinigung oder Austausch bei Bedarf. Bei erhöhter Verschmutzung kann im Zusammenhang mit der Wartung eine Entleerung notwendig werden. Die Ergebnisse halten die Prüfenden im Wartungsbericht fest und legen diesen dem Betriebstagebuch bei.

Generalinspektion

Vor der Inbetriebnahme jedes Abscheiders und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens 5 Jahren ist eine Generalinspektion vorgeschrieben. In Wasserschutzzonen gelten oft kürzere Intervalle. Als umfassende Prüfung wird die Generalinspektion von einem Fachkundigen durchgeführt. Speziell ausgebildete und erfahrene Prüfer kontrollieren den baulichen Zustand, prüfen die Dichtheit, das Funktionieren aller Anlagenteile und ob die Dimensionierung ausreichend ist. Voraussetzung ist, dass die Anlage zuvor vollständig entleert wurde. Alle Ergebnisse werden umfassend im Prüfbericht dokumentiert.

Mit REMONDIS Industrie Service an Ihrer Seite erfüllen Sie alle Pflichten und Vorgaben rund um den Betrieb von Ölabscheidern. Jetzt Kontakt aufnehmen

Entsorgung, Wartung und Sanierung von Öl-Benzin-Abscheideranlagen

Die jahrelange Spezialisierung von REMONDIS Industrie Service im Bereich Abscheidertechnik mündete 2011 in der Ausgründung der eigenen Spezialgesellschaft REMONDIS AS-CONTROL. Gemeinsam decken beide seit mehr als 15 Jahren das gesamte Leistungsspektrum rund um Ölabscheideranlagen ab: Von Entleerung und Reinigung über Kontrolle, Wartung und Generalinspektionen bis hin zu Sanierung, Einbau und Stilllegung. Für Unternehmen und kommunale Betriebe heißt das: Sie erhalten den kompletten Ölabscheider-Service, haben einen zentralen Ansprechpartner und profitieren von einer zentralen, transparenten Abwicklung.

REMONDIS AS-CONTROL ist ein WHG-/AwSV-Fachbetrieb für Öl- und Fettabscheideranlagen. Alle Zertifizierungen einsehen

Sie möchten uns mit der Ölabscheiderentsorgung beauftragen oder haben Fragen zu unserem Angebot? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ölabscheidern

Wann ist ein Ölabscheider verpflichtend?

Sobald in einem Betrieb die Gefahr besteht, dass wassergefährdende Stoffe wie Öle, Benzin oder andere Leichtflüssigkeiten ins Abwasser gelangen, muss ein Ölabscheider eingebaut werden. Die häufigsten Einsatzgebiete sind Waschstraßen und SB-Waschanlagen, Kfz-Werkstätten und Servicebetriebe, Tankstellen sowie Industrie- und Produktionsbetriebe mit entsprechendem Abwasser. Die konkrete Einbaupflicht ergibt sich aus wasserrechtlichen Vorgaben (WHG/AwSV) und Auflagen der jeweils vor Ort zuständigen Behörde.

Wie oft müssen Ölabscheider geleert werden?

Ölabscheider müssen entleert und gereinigt werden, sobald festgelegte Grenzwerte erreicht sind:

  • Wenn die Ölschicht mehr als 80 % des möglichen Volumens einnimmt oder
  • wenn der Schlammfang zu 50 % gefüllt ist.

Um diese Werte festzustellen, braucht es die regelmäßige vorgeschriebene Eigenkontrolle und Wartung der Anlage. Auch die Vorgaben seitens des jeweiligen Herstellers sind in die Abscheiderentsorgung einzubeziehen.
 

Wie oft müssen Ölabscheider geprüft werden?

Ölabscheider müssen in klar festgelegten Intervallen geprüft werden. Dabei wird zwischen Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion unterschieden:

  • Monatliche Eigenkontrolle: Sichtprüfung des Abscheiders sowie Messung der Öl- und Schlammschicht.
  • Halbjährliche Wartung: Prüfung durch einen Sachkundigen nach definierten Kriterien.
  • Generalinspektion alle 5 Jahre: Umfassende Prüfung durch ein Fachunternehmen, einschließlich Dichtheitsprüfung.

Die genauen Anforderungen und Prüfkriterien sind in den Normen DIN EN 858 und DIN 1999-100 aufgeführt. Bei Fragen können die lokalen Umweltämter und Berufsgenossenschaften kontaktiert werden.

Was kostet die Leerung und Reinigung eines Ölabscheiders?

Für die Leerung und Reinigungen von Öl- und Fettabscheidern gibt es keinen Einheitspreis. Die Kosten hängen von Abscheidertyp, Anlagengröße, Zugänglichkeit vor Ort und der benötigten Frischwassermenge ab. Eine passgenaue Kalkulation ist deshalb erst nach einem kurzen Telefonat oder einer Besichtigung möglich. Häufig bietet REMONDIS Industrie Service die Abscheiderentsorgung zusammen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Wartung oder Generalinspektion an – das spart Anfahrtskosten und Aufwand. Jetzt Angebot anfragen

Wie groß muss ein Ölabscheider sein?

Die Größe eines Ölabscheiders berechnen Fachplaner je nach individuellen betrieblichen Anforderungen. Hier spielen die Art und Menge des anfallenden Abwassers sowie die betriebliche Nutzung eine Rolle. Maßgeblich für die sogenannte Nenngröße (maximale hydraulische Kapazität in Liter pro Sekunde) ist der maximale Abwasseranfall im Betrieb. Grundlage jeglicher Bauplanung sind die Vorgaben aus DIN EN 858 sowie DIN 1999-100 und DIN 1999-101.

Welche Gesetze und Normen gibt es für Ölabscheider?

Die Anforderungen an Ölabscheider basieren auf europäischen, nationalen sowie ergänzenden landes- und kommunal­rechtlichen Vorgaben aus dem Wasser-, Bau- und Abfallrecht. Die gesetzlichen Anforderungen sind im Wasser­haushalts­gesetz verankert. Insbesondere § 57 (Einleiten von Abwasser in Gewässer) und § 58 (Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasser­anlagen) definieren die Pflichten von Betreibern. Ergänzt werden diese durch unter­gesetzliche Regelwerke wie die Indirekt­einleiter­verordnungen der Länder sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasser­gefährdenden Stoffen (AwSV).

Die technischen Anforderungen an Planung, Bemessung, Einbau und Betrieb von Ölabscheidern sind in den Normen DIN EN 858-1 / DIN EN 858-2 sowie DIN 1999-100 und DIN 1999-101 festgelegt. Sie konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben und definieren Standards für den sicheren und regel­konformen Betrieb. Ergänzend bieten Vollzugshilfen der zuständigen Behörden sowie technische Regelwerke und Merkblätter, beispielsweise von der Deutschen Vereinigung für Wasser­wirtschaft, Abwasser und Abfall, praxisnahe Orientierung.

Quelle DIN-Normen:

  • DIN EN 858-1 Abscheider­anlagen für Leicht­flüssigkeiten (z. B. Öl und Benzin) – Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güte­überwachung. Link
  • DIN EN 858-2 Abscheider­anlagen für Leicht­flüssigkeiten (z. B. Öl und Benzin) – Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung. Link
  • DIN 1999-100 Abscheider­anlagen für Leicht­flüssigkeiten – Teil 100: Anwendungs­bestimmungen für Abscheider­anlagen für Leicht­flüssigkeiten nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2. Link
  • DIN 1999-101 Abscheider­anlagen für Leicht­flüssigkeiten – Teil 101: Zusätzliche Anforderungen an Abscheider­anlagen nach DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 für Leicht­flüssigkeiten mit Anteilen von Biodiesel bzw. Fettsäure-Methylester (FAME). Link

Wie funktioniert ein Ölabscheider?

Ein Ölabscheider arbeitet ganz vereinfacht ausgedrückt nach dem Prinzip der Schwerkraft. Mineralölhaltiges Abwasser wird in einen speziell ausgerüsteten und beschichteten Behälter geleitet, in dem sich die Inhaltsstoffe aufgrund ihrer unterschiedlichen Dichte voneinander trennen. Leichte Stoffe wie Öle und Benzin (daher kommt der Begriff Leichtflüssigkeitsabscheider) steigen nach oben und bilden eine Ölschicht, während schwere Bestandteile wie Sand und Feststoffe sinken und sich in einem Schlammfang sammeln. Wassergefährdende Leichtflüssigkeiten werden so vom Abwasser getrennt und können von Fachfirmen wie REMONDIS Industrie Service übernommen und verwertet werden.

Ölabscheider-Funktionsprinzip Schritt für Schritt erklärt:

Das mit Mineralöl und Fest­stoffen verunreinigte Abwasser gelangt über den Zulauf ins Innere des Ölabscheiders.

Aufgrund der unterschiedlichen Dichte steigen die großen Öltropfen zur Wasser­linie auf, während der Schlamm zu Boden sinkt.

Steigt der Volumen­anteil des Öls, sinkt der Wasser­stand so weit ab, dass ein Schwimmer den Abfluss verschließt.

Das nach dem Reinigungs­vorgang weniger mit Schad­stoffen belastete Abwasser fließt aus dem Abscheider heraus in die Kanalisation.

Welche Unternehmen brauchen Ölabscheider?

Ölabscheider sind in allen Unternehmen nötig, in denen wassergefährdende Stoffe wie Öle oder Kraftstoffe ins Abwasser gelangen können. Das ist immer der Fall, wenn Fahrzeuge, Maschinen als auch Teile gewaschen, repariert oder gewartet werden. Ölabscheider-pflichtig sind demnach Autowaschanlagen, Tankstellen, Kfz-Werkstätten sowie Waschplätze und Garagenhöfe. Darüber hinaus benötigen viele Fertigungs- und Produktionsbetriebe, Verkehrs- und Transportunternehmen, Flughäfen, kommunale Betriebe und Schrottplätze einen oder sogar mehrere Abscheideranlagen. Diese entfernen ölhaltige Stoffe aus dem Abwasser.

Welche Aufgabe haben Ölabscheider?

Öl- bzw. Leichtflüssigkeitsabscheider trennen ölhaltige Bestandteile aus betrieblichen Abwasser, bevor es in die Kanalisation gelangt. Die Anlagen sorgen dafür, dass mineralische Leichtflüssigkeiten wie Öl oder Benzin in der Anlage zurückgehalten und einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden können. Somit zahlen Ölabscheider ganz wesentlich auf den Umwelt-, Gewässer- und Bodenschutz ein.

Anschrift und Kontaktmöglichkeiten

REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG
Brunnenstraße 138
44536 Lünen
Deutschland
F +49 2306 106686