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PFAS-Belastung aus Feuerlöschmedien an Liegenschaften wie Flughäfen und Industriebrachen

07.07.2026

Infolge jahrelanger Löschübungen oder Brandbekämpfungseinsätzen mit fluorhaltigen Löschschäumen (AFFF) sind die Böden und das Grundwasser oftmals stark mit PFAS belastet. Während die EU das Inverkehrbringen von AFFF ab Oktober dieses Jahres verbietet und die Nutzung und Aufbewahrung ab 1. Januar 2031 endgültig untersagt, stellt sich aktuell bereits die Frage nach der Dekontamination von Böden und Grundwasser mit weitreichenden Auswirkungen auf Industrie, öffentliche Betreiber und Kreislaufwirtschaft.


PFAS aus Löschübungen an Flughäfen

Wie in betroffenen Wirtschaftsbereichen auch müssen Flughafenfeuerwehren regelmäßig den Ernstfall proben, um, wenn er einmal wirklich eintritt, so schnell wie möglich reagieren zu können. Ein wichtiger Teil dieser Trainings sind Löschübungen. Seit Jahrzehnten kommen dabei fluorhaltige Löschschäume (aqueous film forming foams – AFFF) zum Einsatz. Diese sind besonders effektiv im Löschen brennender Flüssigkeiten wie Benzin oder Kerosin und waren in dieser Hinsicht lange alternativlos. Ihre Verwendung ist nach heutigen Erkenntnissen jedoch in der Langzeitwirkung problematisch:

Die enthaltenen Fluorpolymere (eine Untergruppe von PFAS) können über unabgedichtete Flächen mit dem Löschschaum im Boden versickern, lagern sich dort ab und gelangen langfristig ins Grundwasser. Die Schadstoffmengen sind dabei bisweilen sehr hoch. Der Schutz von Mensch und Umwelt erfordert daher eine Sanierung belasteter Böden und kontaminierten Grundwassers.

REMONDIS Industrie Service unterstützt Flughäfen, industrielle Betreiber und Kommunen dabei mit Analysen in akkreditierten Laboren, der Aufbereitung von Wasser und Böden sowie der Extraktion und Beseitigung von PFAS-Konzentraten. Kontakt aufnehmen

Verbote und Einschränkungen für PFAS in Feuerlöschschäumen

PFAS werden mit verschiedenen gesundheitlichen Risiken in Verbindung gebracht. Zugleich sind sie derart stabil, dass sie unter natürlichen Bedingungen nicht oder nur ganz langfristig abgebaut werden. Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) hat PFAS deswegen im Oktober 2025 in Anhang XVII (Liste der Stoffe mit Beschränkungen) der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) aufgenommen. Verbote für bestimmte, nachweislich gefährliche PFAS wie PFOS und PFOA in Feuerlöschschäumen bestanden schon länger. Mit der neuen Änderung der REACH-Verordnung wird nun ab dem 23. Oktober 2030 das Inverkehrbringen und die Nutzung aller weiteren per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen in Löschschäumen ab einer Konzentration von einem Milligramm pro Liter untersagt. Ausnahmen gelten:

  • bis 23. Oktober 2026 für das Inverkehrbringen von Feuerlöschschäumen in tragbaren Feuerlöschern,
  • bis 23. April 2027 für das Inverkehrbringen alkoholbeständiger Feuerlöschschäume in tragbaren Feuerlöschern sowie für die Verwendung bei Ausbildung und Prüfung (sofern sämtliche Freisetzungen aufgefangen werden) und durch öffentliche Feuerwehren sowie private Feuerwehren, die die Aufgaben öffentlicher Feuerwehren wahrnehmen,
  • bis 31. Dezember 2030 für die Verwendung in tragbaren Feuerlöschern,
  • bis 23. Oktober 2035 für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Feuerlöschschäumen in Betrieben gemäß Richtlinie 2012/18/EU (Störfallbetriebe), in Anlagen der Offshore-Erdöl- und Erdgasindustrie, auf militärischen Schiffen sowie auf zivilen Schiffen, sofern die Feuerlöschschäume bereits vor dem 23. Oktober 2025 an Bord gebracht wurden.

Erforderliche Maßnahmen auf betroffene Flächen und in anliegenden Kommunen

Wie wichtig diese PFAS-Verbote für Feuerlöschschäume sind, zeigt eine Bestandsaufnahme in Nordrhein-Westfalen vom Februar 2023. Bei den insgesamt 166 gemeldeten Boden- und Grundwasserkontaminationen im Bundesland ging die Belastung zu 72 Prozent auf Löschmittel zurück. Mindestens ebenso wichtig sind Kontrollen durch die lokalen Wasserversorger, die diese Belastungen zutage fördern. Insbesondere im Umfeld von Flughäfen und betroffenen Industriebrachen sind regelmäßige Grundwasserkontrollen erforderlich, da PFAS aus Löschübungen und Brandbekämpfungseinsätzen auch Jahrzehnte später noch aus dem belasteten Boden ausgewaschen werden können. Daneben sind fortlaufende Sickerwasseruntersuchungen ratsam.

Böden und Grundwasser müssen von PFAS gereinigt werden

Derweil stehen Kommunen und Verantwortliche vor der fordernden Aufgabe, betroffene Böden (z. B. an Flughäfen) und Grundwasser zu dekontaminieren. Der Boden muss hierzu ausgehoben und anschließend einer Bodenwäsche unterzogen werden, bei der PFAS von den Böden separiert werden. Bei einer alternativen Methode kommt bei Eignung der Bodenbeschaffenheit ein spezielle Chemikalien zum Einsatz, die die PFAS-haltigen Verbindungen dauerhaft in den Böden bindet, so dass diese nicht mehr ausgespült werden können.

Zur Entfernung von PFAS aus Sicker-, Grund- und Abwasser nutzt REMONDIS Industrie Service verschiedene Methoden wie Filtration, Sorption und Verdampfung. Die extrahierten und konzentrierten Fluorverbindungen werden anschließend mittels thermischer Behandlung bei 800 bis 1.100 Grad Celsius behandelt. Das dabei freiwerdende Fluor wird in der Rauchgasreinigung zu unschädlichen und in der Natur vorkommenden Calziumfluorid mineralisiert. Neueren Studien zufolge lassen sich PFAS so zu 99,99 Prozent effektiv zerstören.

Lösungen für PFAS in Industrie und Kreislaufwirtschaft gefragt

Neben Löschmitteln kommen PFAS auch in zahlreichen weiteren Produkten wie Antihaftbeschichtungen, Korrosionsschutzmitteln, Textilien und vielen mehr zum Einsatz. Auch hier besteht die Gefahr von Einträgen in die Umwelt – mit möglicherweise schädlichen Auswirkungen. Die ECHA prüft deshalb aktuell ein annähernd flächendeckendes PFAS-Verbot. Die Ergebnisse sollen Ende 2026 vorgelegt werden. REMONDIS Industrie Service erforscht und entwickelt daher weitere Verfahren zur Extraktion der Chemikalien aus unterschiedlichen Anwendungsfällen.

Quellen:

  • Baden-Württemberg Regierungspräsidium Kalsruhe: Sicherstellung der Trinkwasserqualität […]. Link
  • European Union: EUR-Lex Document 32025R1988. Link
  • EUWID: Studien sehen Müllverbrennung als wirksame PFAS-Senke. Link
  • EPA: Pilot-Scale Thermal Destruction of Per- and Polyfluoroalkyl Substances […]. Link
  • IHK Braunschweig: PFAS-Beschränkung für Feuerlöschschäume tritt in Kraft. Link
  • Kunststoffxtra: Umweltgerechte Entsorgung von PFAS ist möglich. Link
  • LANUV NRW: Abfrage bei den Bodenschutzbehörden Nordrhein-Westfalen zu Fällen mit PFAS-Belastungen […]. Link
  • SWR: Anwohner von EuroAirport: Größere Menge PFAS im Blut nachgewiesen. Link
  • Umwelt Bundesamt: PFAS in Feuerlöschmitteln. Link

Bildnachweis: ChiccoDodiFC, iStock


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