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01.10.2024
Um Mensch und Umwelt vor schädlichen Emissionen aus der Industrie zu schützen, wurde 2010 die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedet. Mittlerweile als EU-Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) bekannt, definiert sie seither die Obergrenzen für Industrieemissionen in der EU. Im Zuge des Europäischen Green Deals wurde die Richtlinie zuletzt umfassend überarbeitet und am 15. Juli 2024 in novellierter Form („IE-RL 2.0“) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die wesentlich strengeren neuen Grenzwerte erfüllen die Anlagen von REMONDIS Industrie Service schon jetzt.
Das Ziel der Gesetzesnovelle besteht in einem noch besseren Schutz vor Emissionen in Luft, Wasser und Böden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Seit Veröffentlichung der neuen Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten 22 Monate Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht zu überführen. Gleichsam gilt es für die darin adressierten Industriebetriebe, ihre Anlagen in diesem Zeitraum gegebenenfalls entsprechend anzupassen. In Deutschland sind allein etwa 13.000 Industrieanlagen von den Änderungen betroffen, EU-weit sogar mehr als 50.000.
Viele dieser Betriebe unterliegen erstmals der IE-RL, da deren Anwendungsbereich stark erweitert wurde. So gilt die Richtlinie nun etwa auch für bestimmte Unternehmen aus der mineralgewinnenden Industrie und Batterieherstellung, große Tierhaltungsbetriebe, Kaltwalzbetriebe und Schmiedeunternehmen.
Im Vordergrund der Neuregelungen steht eine Verschärfung der Grenzwerte. Die neue IE-RL sieht die „strengsten Emissionsgrenzwerte“ vor, die durch die Anwendung von besten verfügbaren Techniken (BVT) zu erreichen sind. Bei der Festlegung einzelner Grenzwerte soll hier insbesondere der untere (also strengere) Bereich berücksichtigt werden. In Hinblick auf die bestmögliche Umweltleistung einer Anlage muss wiederum die gesamte mit BVT erreichbare Emissionsbandbreite in Betracht gezogen werden. Als technologischer Vorreiter verwendet REMONDIS Industrie Service bereits aktuell die neueste Filtertechnologie in seinen Sonderabfallverbrennungsanlagen, so dass die Schadstoffemissionen im niedrigstmöglichen Bereich liegen. Unternehmen, die ihre Anlagen nicht mit BVT betreiben, müssen hingegen technologisch nachrüsten.
Die BVT – sozusagen der Stand der Technik auf EU-Ebene – für die Reduzierung bzw. Vermeidung von Emissionen aus industriellen Anlagen werden im sogenannten Sevilla-Prozess erarbeitet und im BVT-Merkblatt zusammengefasst. Dabei wirken sowohl die EU-Kommission und -Mitgliedstaaten als auch Industrievertreter und NGOs mit. Eine technische Arbeitsgruppe erhebt hierzu Emissionsdaten von Industrieanlagen in der EU. Die niedrigen Emissionen aus den Anlagen von REMONDIS Industrie Service tragen so indirekt zu strengeren (und somit besseren) Grenzwerten bei.
Bei der Fortentwicklung der BVT soll laut IE-RL künftig auch der Dekarbonisierung der Industrie größeres Gewicht zufallen. Hierfür wurde eigens das Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) gegründet, um Informationen zu entsprechenden Techniken zu sammeln, zu analysieren und letztlich für den Sevilla-Prozess aufzubereiten.
„In unseren Sonderabfallverbrennungsanlagen nutzen wir stets die neuesten verfügbaren Filtertechnologien. Unsere Emissionen werden deshalb auch in Zukunft weiterhin weit unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen.“
René Jurock, Geschäftsführung REMONDIS Industrie Service
Eine komplette Neuerung in der IE-RL ist die Einführung verbindlicher Bandbreiten für die Verbrauchsniveaus materieller Ressourcen, bei denen auch Wasser und Energie berücksichtigt werden. Damit soll sowohl deren effiziente Nutzung als auch deren Wiederverwendung gefördert werden. Die Anwendung verbindlicher Verbrauchswerte wird sich allerdings vermutlich auf bestimmte Industrieanlagen beschränken, die sich durch vergleichbare Merkmale, Verfahren und Erzeugnisse auszeichnen.
Ebenfalls neu ist die obligatorische Einführung eines Umweltmanagementsystems. Dieses soll unter anderem ein Chemikalienverzeichnis bzw. -Management sowie einen Transformationsplan für eine neutrale Kreislaufwirtschaft beinhalten. Gleichsam ist auch das Definieren betriebseigener umweltpolitischer Ziele zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung und Anlagensicherheit verpflichtend. Ein Teil der Inhalte des Umweltmanagementsystems (u. a. die bereits genannten) muss der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Bildnachweis: iStock, Simone Becchetti