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Abfallarten – Entsorgung gefährlicher Abfälle

Leere Emballagen korrekt entsorgen

Andere Bezeichnungen: leere Verpackungen, Leer­emballagen, Leer­verpackungen, Verpackungs­abfälle, Verpackungs­abfall, leere Papier­verpackungen, leere Metall­verpackungen, leere Glas­verpackungen, leere Kunststoff­verpackungen, leere Gebinde, Leer­gebinde, leere Kunststoff­gebinde, leere Metall­gebinde, leere Papier­gebinde, leere Behälter, Leerbehälter, leere Kanister

Nahezu jedes Produkt ist beim Kauf erst einmal verpackt. Dementsprechend gehören Verpackungs­abfälle zu den häufigsten Abfällen überhaupt. Trotz dieser Häufigkeit sind Unsicherheiten bezüglich des korrekten Umgangs mit leeren Emballagen weit verbreitet. Tatsächlich spielen bei der Entsorgung leerer Gebinde gleich drei Fragen eine wichtige Rolle: 1. Woraus besteht die Verpackung: aus bspw. Papier, Pappe, Karton, Kunststoff, Metall oder Glas? 2. Ist die Verpackung wirklich (komplett) leer? 3. Oder enthält sie noch gefährliche Stoffe? Vor allem die zweite und dritte Frage sind nicht nur für die bestmögliche Verwertung der enthaltenen Stoffe, sondern insbesondere auch für die Sicherheit von Mensch und Umwelt relevant.


Abfall-Beispiele oder -Herkunft

  • Chemische Industrie: Kanister, Fässer und IBCs mit Säuren, Laugen oder Lösungs­mittel­resten
  • Lack- und Farben­industrie: Lackdosen, Farbeimer, Spraydosen und Lösemittel­gebinde
  • Pharma- und Gesundheits­wesen: Arzneimittel­verpackungen, Desinfektions­mittel­kanister, Verpackungen zytotoxischer Stoffe
  • Landwirtschaft: Pflanzenschutz­mittel­kanister, Dünge­mittel­säcke, Agrar­folien
  • Mineralöl- und Kraftstoff­wirtschaft: Ölkanister, Schmier­stoff­fässer, Kraftstoff­gebinde
  • Elektro- und Batterie­industrie: Batterie­verpackungen, Elektrolyt­behälter
  • Lebensmittel- und Getränke­industrie: Reinigungs­mittel­gebinde, kontaminierte Lebens­mittel­verpackungen, Getränke­kartons mit Rest­inhalten
  • Bau- und Sanierungs­wirtschaft: Verpackungen von Klebern, PU-Schäumen, Harzen und asbest­kontaminierte Big Bags
  • Automotive- und Metall­industrie: Kühl­schmierstoff­kanister, Lackgebinde, galvanische Chemikalien­behälter
  • Entsorgungs- und Recycling­wirtschaft: Big Bags für Sonder­abfälle, kontaminierte Sammel- und Transport­verpackungen
  • Logistik und Gefahrgut­transport: UN-Gefahrgut­verpackungen, beschädigte Gefahrstoff­behälter, kontaminierte Paletten
  • Haushalte und kommunale Schadstoff­sammlung: Verpackungen von Farben, Reinigern, Spraydosen und Batterien

Abfallschlüsselnummer(n)

Je nach Verpackung sind unter anderem die nachfolgende AVV-Nummern relevant. Die genaue Zuordnung richtet sich auch nach den restanhaftenden, womöglich gefährlichen Stoffen:

  • 150101 – Verpackungen aus Papier und Pappe
  • 150102 – Verpackungen aus Kunststoff
  • 150103 – Verpackungen aus Holz
  • 150104 – Verpackungen aus Metall
  • 150105 – Verbundverpackungen
  • 150106 – gemischte Verpackungen
  • 150106 – gemischte Verpackungen nicht differen­zierbar
  • 150107 – Verpackungen aus Glas
  • 150109 – Verpackungen aus Textilien
  • 150110* – Verpackungen, die Rück­stände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (Leer­gebinde mit schädlichen Rest­anhaftungen)
  • 150111* – Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (zum Beispiel Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druck­behältnisse

Gefahrstoffe halten gefährlicheren Stoff in Schach: Manchmal ist nicht nur der Inhalt, sondern die Verpackung selbst gefährlich. Ein Beispiel bilden Acetylengas­flaschen. Acetylen­flaschen – man erkennt sie an der braunen Schulter – sind zur sicheren Lagerung des instabilen Gases mit einer porösen Masse ausgestattet, die Lösemittel und auch Asbest enthalten kann. Die in die Stahlflasche integrierten Gefahrstoffe bilden dabei einen wichtigen Schutz vor der größeren Explosions­gefahr durch das Acetylen.

Leere Verpackungen aus Gewerbe und Industrie: Vorsicht bei gefährlichen Restanhaftungen

Egal, in welchem Industriebereich oder Gewerbe Verpackungen anfallen – eine saubere Trennung bildet stets die Grundlage für eine ressourcen­schonende Abfallverwertung. Was vielen nicht bekannt ist: Auch Kunststoff- und Metallgebinde müssen getrennt voneinander erfasst werden. Bei Emballagen für gefährliche Stoffe entscheidet wiederum der Füllstand darüber, ob diese selbst als gefährlicher Abfall bzw. Sonderabfall eingestuft werden müssen oder nicht. Nur restentleerte Verpackungen von Gefahrstoffen dürfen als nicht gefährlicher Abfall entsorgt werden. Als restentleert gelten laut dem Verband der chemischen Industrie (VCI) Gebinde, die rieselfrei, tropffrei und spachtelrein sind.

Wichtig ist außerdem, Verpackungen mit Anhaftungen entzündend wirkender Stoffe (Gefahrgutklasse 5.1) und organischer Peroxide (Gefahrgutklasse 5.2) getrennt voneinander zu sammeln und zu lagern. Ein weit verbreiteter Fehler betrifft zudem die Entsorgung von (nicht restentleerten) Ölkanistern. Häufig werden diese fälschlicher­weise dem Abfallschlüssel 150202* statt dem korrekten Schlüssel 150110* zugeordnet.

REMONDIS Industrie Service unterstützt Unternehmen aller Art bei der korrekten und sicheren Entsorgung ihrer Emballagen – von der Gestellung geeigneter Sammelbehälter für gefährliche und nicht gefährliche Verpackungs­abfälle bis zu ihrer ressourcen­schonenden Verwertung.


Wo kann man leere Emballagen aus dem Haushalt entsorgen?

  • Kunststoff­verpackungen (mit nicht gefährlichem Inhalt oder restentleert) können ganz normal über die gelbe Tonne entsorgt werden.
  • Leere AdBlue-Kanister werden ebenfalls über die gelbe Tonne entsorgt.
  • Papier- und Pappverpackungen gehören in die die blaue Tonne oder in den Papiercontainer.
  • Leere Glasgebinde – also zum Beispiel Flaschen und Gläser – werden über Glascontainer entsorgt.
  • Restentleerte Motoröl­kanister können auch bei Tankstelle abgeben werden, ansonsten kommen sie in die gelbe Tonne.

 
Nicht restentleerte Verpackungen, die noch gefährliche Stoffe enthalten – also zum Beispiel Farben, Lacke, Lösemittel, Pflanzenschutzmittel usw. – müssen über Schadstoffannahmestellen wie Wertstoffhöfe oder Schadstoffmobile entsorgt werden.

Bei leeren Emballagen ist oft unklar, wie sie richtig getrennt werden oder ob sie durch Rückstände zum gefährlichen Abfall zählen. REMONDIS Industrie Service berät Sie zum sachgerechten Umgang mit Ihren Verpackungs­abfällen und erstellt passende Entsorgungs­konzepte. Jetzt beraten lassen

Entsorgung von leeren Emballagen: Weitere Informationen

  • VCI: Leitfaden für die industrielle Verpackungsrücknahme. Link
  • BASF: Rücknahme von Industrieverpackungen in Deutschland. Link

Bildnachweis: blende11.photo, Adobe Stock