Abfall-Beispiele oder -Herkunft
Abfallarten – Entsorgung gefährlicher Abfälle
Leere Emballagen korrekt entsorgen
Andere Bezeichnungen: leere Verpackungen, Leeremballagen, Leerverpackungen, Verpackungsabfälle, Verpackungsabfall, leere Papierverpackungen, leere Metallverpackungen, leere Glasverpackungen, leere Kunststoffverpackungen, leere Gebinde, Leergebinde, leere Kunststoffgebinde, leere Metallgebinde, leere Papiergebinde, leere Behälter, Leerbehälter, leere Kanister
Nahezu jedes Produkt ist beim Kauf erst einmal verpackt. Dementsprechend gehören Verpackungsabfälle zu den häufigsten Abfällen überhaupt. Trotz dieser Häufigkeit sind Unsicherheiten bezüglich des korrekten Umgangs mit leeren Emballagen weit verbreitet. Tatsächlich spielen bei der Entsorgung leerer Gebinde gleich drei Fragen eine wichtige Rolle: 1. Woraus besteht die Verpackung: aus bspw. Papier, Pappe, Karton, Kunststoff, Metall oder Glas? 2. Ist die Verpackung wirklich (komplett) leer? 3. Oder enthält sie noch gefährliche Stoffe? Vor allem die zweite und dritte Frage sind nicht nur für die bestmögliche Verwertung der enthaltenen Stoffe, sondern insbesondere auch für die Sicherheit von Mensch und Umwelt relevant.
- Chemische Industrie: Kanister, Fässer und IBCs mit Säuren, Laugen oder Lösungsmittelresten
- Lack- und Farbenindustrie: Lackdosen, Farbeimer, Spraydosen und Lösemittelgebinde
- Pharma- und Gesundheitswesen: Arzneimittelverpackungen, Desinfektionsmittelkanister, Verpackungen zytotoxischer Stoffe
- Landwirtschaft: Pflanzenschutzmittelkanister, Düngemittelsäcke, Agrarfolien
- Mineralöl- und Kraftstoffwirtschaft: Ölkanister, Schmierstofffässer, Kraftstoffgebinde
- Elektro- und Batterieindustrie: Batterieverpackungen, Elektrolytbehälter
- Lebensmittel- und Getränkeindustrie: Reinigungsmittelgebinde, kontaminierte Lebensmittelverpackungen, Getränkekartons mit Restinhalten
- Bau- und Sanierungswirtschaft: Verpackungen von Klebern, PU-Schäumen, Harzen und asbestkontaminierte Big Bags
- Automotive- und Metallindustrie: Kühlschmierstoffkanister, Lackgebinde, galvanische Chemikalienbehälter
- Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft: Big Bags für Sonderabfälle, kontaminierte Sammel- und Transportverpackungen
- Logistik und Gefahrguttransport: UN-Gefahrgutverpackungen, beschädigte Gefahrstoffbehälter, kontaminierte Paletten
- Haushalte und kommunale Schadstoffsammlung: Verpackungen von Farben, Reinigern, Spraydosen und Batterien
Abfallschlüsselnummer(n)
Je nach Verpackung sind unter anderem die nachfolgende AVV-Nummern relevant. Die genaue Zuordnung richtet sich auch nach den restanhaftenden, womöglich gefährlichen Stoffen:
- 150101 – Verpackungen aus Papier und Pappe
- 150102 – Verpackungen aus Kunststoff
- 150103 – Verpackungen aus Holz
- 150104 – Verpackungen aus Metall
- 150105 – Verbundverpackungen
- 150106 – gemischte Verpackungen
- 150106 – gemischte Verpackungen nicht differenzierbar
- 150107 – Verpackungen aus Glas
- 150109 – Verpackungen aus Textilien
- 150110* – Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (Leergebinde mit schädlichen Restanhaftungen)
- 150111* – Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (zum Beispiel Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
Gefahrstoffe halten gefährlicheren Stoff in Schach: Manchmal ist nicht nur der Inhalt, sondern die Verpackung selbst gefährlich. Ein Beispiel bilden Acetylengasflaschen. Acetylenflaschen – man erkennt sie an der braunen Schulter – sind zur sicheren Lagerung des instabilen Gases mit einer porösen Masse ausgestattet, die Lösemittel und auch Asbest enthalten kann. Die in die Stahlflasche integrierten Gefahrstoffe bilden dabei einen wichtigen Schutz vor der größeren Explosionsgefahr durch das Acetylen.
Leere Verpackungen aus Gewerbe und Industrie: Vorsicht bei gefährlichen Restanhaftungen
Egal, in welchem Industriebereich oder Gewerbe Verpackungen anfallen – eine saubere Trennung bildet stets die Grundlage für eine ressourcenschonende Abfallverwertung. Was vielen nicht bekannt ist: Auch Kunststoff- und Metallgebinde müssen getrennt voneinander erfasst werden. Bei Emballagen für gefährliche Stoffe entscheidet wiederum der Füllstand darüber, ob diese selbst als gefährlicher Abfall bzw. Sonderabfall eingestuft werden müssen oder nicht. Nur restentleerte Verpackungen von Gefahrstoffen dürfen als nicht gefährlicher Abfall entsorgt werden. Als restentleert gelten laut dem Verband der chemischen Industrie (VCI) Gebinde, die rieselfrei, tropffrei und spachtelrein sind.
Wichtig ist außerdem, Verpackungen mit Anhaftungen entzündend wirkender Stoffe (Gefahrgutklasse 5.1) und organischer Peroxide (Gefahrgutklasse 5.2) getrennt voneinander zu sammeln und zu lagern. Ein weit verbreiteter Fehler betrifft zudem die Entsorgung von (nicht restentleerten) Ölkanistern. Häufig werden diese fälschlicherweise dem Abfallschlüssel 150202* statt dem korrekten Schlüssel 150110* zugeordnet.
REMONDIS Industrie Service unterstützt Unternehmen aller Art bei der korrekten und sicheren Entsorgung ihrer Emballagen – von der Gestellung geeigneter Sammelbehälter für gefährliche und nicht gefährliche Verpackungsabfälle bis zu ihrer ressourcenschonenden Verwertung.
Wo kann man leere Emballagen aus dem Haushalt entsorgen?
- Kunststoffverpackungen (mit nicht gefährlichem Inhalt oder restentleert) können ganz normal über die gelbe Tonne entsorgt werden.
- Leere AdBlue-Kanister werden ebenfalls über die gelbe Tonne entsorgt.
- Papier- und Pappverpackungen gehören in die die blaue Tonne oder in den Papiercontainer.
- Leere Glasgebinde – also zum Beispiel Flaschen und Gläser – werden über Glascontainer entsorgt.
- Restentleerte Motorölkanister können auch bei Tankstelle abgeben werden, ansonsten kommen sie in die gelbe Tonne.
Nicht restentleerte Verpackungen, die noch gefährliche Stoffe enthalten – also zum Beispiel Farben, Lacke, Lösemittel, Pflanzenschutzmittel usw. – müssen über Schadstoffannahmestellen wie Wertstoffhöfe oder Schadstoffmobile entsorgt werden.
Bei leeren Emballagen ist oft unklar, wie sie richtig getrennt werden oder ob sie durch Rückstände zum gefährlichen Abfall zählen. REMONDIS Industrie Service berät Sie zum sachgerechten Umgang mit Ihren Verpackungsabfällen und erstellt passende Entsorgungskonzepte. Jetzt beraten lassen
Entsorgung von leeren Emballagen: Weitere Informationen
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