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Batterierecht-Durchführungsgesetz: Neue Regelungen für Altbatterien

04.09.2025

Seit Juli 2023 gilt in der Europäischen Union die neue Batterieverordnung. Diese sollte in allen Mitgliedsstaaten bis 18. August dieses Jahres in nationales Recht überführt werden. Das entsprechende Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), welches in Deutschland das bisherige Batteriegesetz (BattG) ablöst, ist jedoch aufgrund des Regierungswechsels im Februar überfällig. Diese Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren sorgt für Verunsicherung. Doch ganz gleich, wann das neue Gesetz kommt: Bei REMONDIS Industrie Service befinden sich Batterien und Akkus rechtskonform und sicher in besten Händen.


Gesetz zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung kommt verspätet

Eigentlich hatte die alte Bundesregierung bereits im November 2024 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der jedoch aufgrund des Zerfalls der Ampel-Koalition nicht mehr verabschiedet wurde. Da die neue schwarz-rote Regierung diesem Entwurf nicht folgen wollte, wurde ein neues Gesetzgebungsverfahren angestoßen. Ein Referentenentwurf liegt seit dem 26. Mai vor. Vor der Sommerpause wurde dieser zwar noch im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrats diskutiert, im Bundestag kam er jedoch nicht mehr über die erste Lesung hinaus und wurde erst am 6. August wieder besprochen. Mit der finalen Absegnung des Gesetzes ist daher nicht vor der Sitzungswoche vom 10. bis 12. September zu rechnen.

Neue Batterie-Kategorien: LV- und Elektrofahrzeugbatterien

Auch wenn das finale Gesetz noch nicht feststeht, gibt es doch einige Punkte, mit denen fest zu rechnen ist. Einer davon ist die Einführung zweier neuer Batterie-Kategorien. Die drei bisherigen Kategorien waren

  • Gerätebatterien,
  • Fahrzeugbatterien und
  • Industriebatterien.

Fahrzeugbatterien werden nun in Starterbatterien umbenannt, ansonsten bleiben jedoch die darunter fallenden Akkumulatoren gleich. LV-Batterien – also Akkus für leichte Verkehrsmittel wie E-Scooter oder E-Bikes – und Elektrofahrzeugbatterien bilden wiederum eigene Kategorien. Zuvor wurden sie noch den Industriebatterien zugerechnet. Demnach werden also künftig fünf Arten von Altbatterien unterschieden:

  • Gerätebatterien,
  • Starterbatterien,
  • Industriebatterien,
  • LV-Batterien und
  • Elektrofahrzeugbatterien.

„REMONDIS Industrie Service deckt die komplette rechtskonforme und sichere Entsorgung von Batterien aller Kategorien ab – von der Sammlung über den Transport bis zum Recycling. Mit unseren RETRON-Sicherheitsbehältern bieten wir zudem branchenweit den höchsten Sicherheitsstandard für die Lagerung und den Transport von Lithium-Ionen-Akkus.”

Janis, Key-Account-Manager REMONDIS Industrie Service
 

Ausbau der Rücknahmesysteme: OHV und erweiterte Rücknahmepflichten

Die Änderungen durch das BattDG bringen auch einen Ausbau der Rücknahmesysteme mit sich. So müssen sich etwa nahezu sämtliche Batteriehersteller nun einer sogenannten Organisation für Herstellerverantwortung (OHV) anschließen, die sich um die Rücknahme und Verwertung der Altbatterien kümmert. Hierfür bleiben ihnen ab Inkrafttreten des Gesetzes zwölf Monate Zeit. Eine Ausnahme gilt lediglich für Hersteller von Elektrofahrzeugbatterien oder gewerblich genutzten Industriebatterien. Diese sind nur zum Anschluss an eine OHV verpflichtet, sofern sie kein eigenes Rücknahmesystem betreiben. Das OHV-System schafft derweil zugleich auch Anreize für mehr Nachhaltigkeit: Die Höhe der Beiträge, mit denen die Hersteller ihre OHV finanzieren, fallen für umweltfreundliche Batterien geringer aus.

Gleichsam führt das BattDG erweiterte Rücknahmepflichten ein. Dadurch wird nun eine flächendeckend kostenlose Rücknahme aller Batteriearten ermöglicht. So müssen Händler sämtliche Batterien unentgeltlich annehmen, die sie in ihrem Sortiment führen oder geführt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um privat oder gewerblich genutzte Altbatterien handelt oder ob im Zuge der Rückgabe eine Neubatterie gekauft wird oder nicht. Darüber hinaus werden öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dazu verpflichtet, neben der bisherigen Annahme von Gerätebatterien auch kostenfreie Rücknahmemöglichkeiten für LV-Batterien anzubieten.

Erweiterte Kennzeichnungspflichten und ehrgeizigere Sammelziele

Neben dem Ausbau der Rücknahmesysteme schreibt das BattDG unter anderem auch erweiterte Kennzeichnungspflichten für Batterien vor. Demnach bedürfen Batterien etwa in Zukunft eines QR-Codes, über den Informationen zur Haltbarkeit, Leistung, Recyclingfähigkeit etc. digital abgerufen werden können. Elektrofahrzeug-, LV- sowie größere Industriebatterien erhalten überdies einen digitalen Batteriepass mit umfangreicheren Daten wie dem CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteilen und vielem mehr. Die bessere Datenlage soll letztlich die stoffliche Verwertung der Altbatterien erleichtern und somit die Recyclingquote verbessern.

Derweil werden für die nächsten Jahre ehrgeizigere Sammelziele bestimmt. So sollen die bisher ausgerufenen 50 Prozent bei Gerätebatterien bis 2027 auf 63 Prozent bzw. bis 2030 auf 73 Prozent steigen. Daneben gibt es nun einen Zielwert für die Sammelquote von LV-Batterien, die bis 2028 bei 51 Prozent sowie bis 2031 bei 61 Prozent liegen soll.

Uneinigkeit im Gesetzgebungsverfahren: Knackpunkt Lithium-Ionen-Akkus

Ein paar Fragezeichen bleiben noch bis zur endgültigen Verabschiedung des BattDG. Im Bundesrat wurden am 11. Juli einige Änderungsvorschläge eingebracht, darunter etwa ein Verzicht auf die Angabe der Marke bei der Batterieregistrierung, die Streichung der Pflicht zu “digitalen Bildtafeln” (mit Hinweisen zur Rücknahme) im Onlinehandel sowie die Reduzierung der notifizierenden (Landes-) Behörden von 16 auf eine zentrale Bundesbehörde. Der Bundestag hat all diese Punkte am 6. August abgelehnt, ebenso wie eine Prüfung zusätzlicher Maßnahmen (zum Beispiel Pfandpflicht) zur verbesserten Sicherheit im Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus. Letzteres Thema wolle man stattdessen über geplante Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sowie mittels Vorgaben zur Austauschbarkeit von Batterien durch die EU adressieren.

Noch herrscht also Uneinigkeit im Gesetzgebungsverfahren. REMONDIS Industrie Service behält unterdessen alle relevanten Gesetze fest im Blick, so dass für unsere Kundinnen und Kunden keine Fragen in der Batterieentsorgung offen bleiben. Dabei bietet REMONDIS Industrie Service dank der Verwendung von RETRON-Behältern auch mit Blick auf Lithium-Ionen-Akkus höchste Sicherheit. Voraussetzung ist allerdings, dass Lithiumbatterien ordnungsgemäß gesammelt werden. Hier stehen – sowohl nach altem als auch nach neuem Recht – die Verbraucher und Verbraucherinnen in der Pflicht.


Quellen:

  • Batteriegesetz.de: Referententwurf des Bundesministeriums […] Entwurf eines Gesetztes […]. Link
  • Gesetze im Internet: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung […]. Link
  • EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates […]. Link
  • EUWID: Bundesrat: Regierung soll Pfandfplicht für Batterien prüfen. Link
  • Das Batteriegesetz: BattDG am 11. Juli 2025 im Bundesrat (1. Update). Link
  • Das Batteriegesetz: BattDG kommt nicht mehr rechtzeitig. Link
  • Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung. Link

Bildnachweise: AdobeStock, malp 


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