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19.08.2025
Die europäische Gesetzgebung steht niemals still: Da die EU – unter anderem mit dem European Green Deal – sukzessive Verbesserungen in der Kreislaufwirtschaft erreichen will, unterliegt das Abfallrecht einem stetigen Wandel. Änderungen von Rechtsvorschriften wirken sich wiederum direkt oder indirekt auf die nationalen Gesetze der Mitgliedsstaaten aus. Auch im laufenden und kommenden Jahr stehen diverse Neuerungen im EU-Recht an. Während die ständigen Anpassungen immer wieder auch für Verunsicherung sorgen, können Kundinnen und Kunden von REMONDIS Industrie Service ganz beruhigt sein.
Nicht alle Anpassungen des europäischen Rechts führen zu Neuerungen. Tatsächlich sorgte zuletzt eine Gesetzesänderung auf EU-Ebene dafür, dass bei zwei anderen Gesetzen vieles noch etwas länger beim Alten bleibt, als ursprünglich vorgesehen. Bei der sogenannten „Stop-the-Clock”-Richtlinie handelt es sich um eine Teilmaßnahme des „Omnibus-I”-Pakets zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften im Bereich Nachhaltigkeit. Ihr Name rührt daher, dass sie die Fristen, die für die Umsetzung einiger beschlossener Regelungen gelten, noch einmal verlängert. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU bzw. europäischer Unternehmen verbessert werden. Konkret geht es dabei um das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) und die Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD).
Der Neuregelung zufolge kommen die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in puncto Nachhaltigkeit nach CSDDD erst ein Jahr später – im Juli 2027 – zur Geltung. Damit erhalten die Mitgliedstaaten mehr Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland betrifft dies die Novellierung des seit 2023 geltenden (und weniger strengen) Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Gleichsam verschiebt sich die erste Phase zur Anwendung des Lieferkettengesetzes (für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten) um ein Jahr auf 2028. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD wurde sogar um zwei Jahre vertagt. Damit sind große Unternehmen ohne Kapitalmarktorientierung erst ab dem Geschäftsjahr 2027, kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spätestens ab 2028 berichtspflichtig.
Bei REMONDIS Industrie Service erfolgen alle Arbeitsschritte im Einklang mit dem geltenden EU-Recht und den nationalen Gesetzen – von der Behältergestellung über den Transport bis zur Verwertung von Gefahrstoffen und gefährlichen Abfällen.
Die europäische Batterieverordnung (EU-BattVO) sieht die Einführung eines verpflichtenden Batteriepasses (Battery Passport) ab dem 1. Januar 2026 vor. Dabei handelt es sich um eine digitale Produktakte mit detaillierten, transparenten Informationen über Herkunft, Produktion, Zusammensetzung und vorgesehener Entsorgung. Zunächst sollen alle Industrie- und Antriebsbatterien, wie sie unter anderem in Elektrofahrzeugen verwendet werden, über einen solchen Pass verfügen. Sämtliche Unternehmen, die in den Lebenszyklus einer solchen Batterie eingebunden sind – vom Hersteller bis zum Recyclingunternehmen –, müssen hierfür die erforderlichen Daten liefern.
Zugleich gilt es, flächendeckend Rücknahmesysteme und Spezialsammelstellen einzurichten und zu vernetzen. Dabei ist auch der Gesetzgeber in Berlin gefragt, um entsprechende Rahmenbedingungen in Deutschland zu schaffen. Im Juni wurde hierzu ein angepasster Referentenentwurf für das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) zur Umsetzung der EU-BattVO eingereicht. Nachdem dieser wenig später bereits vom Kabinett abgesegnet wurde, liegt der Entwurf nun dem Bundesrat zur Beratung vor. Das neue BattDG sollte ursprünglich am 18. August 2025 in Kraft treten. Tatsächlich verzögert sich das Inkrafttreten aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahren – nach aktuellem Stand ist erst ab Herbst 2025 mit der Wirksamkeit des Gesetzes zu rechnen. Die im Zusammenhang mit den Rücknahmesystemen ebenfalls wichtige Novelle des Elektrogesetzes (ElektroG) wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen. Damit hat die Bundesregierung die Weichen für verbesserte Rücknahmesysteme und spezialisierte Sammelstellen gestellt – das weitere parlamentarische Verfahren läuft.
Die EU arbeitet schon seit geraumer Zeit an einer Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung (REACH – Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) für ein weitreichendes Verbot von per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Eine erste Verschärfung wurde im September 2024 erlassen. Demnach gelten ab dem 10. Oktober 2026 Verbote von PFAS für bestimmte Kleidung und Zubehör, Schuhe, Lebensmittelverpackungen, Gemische (wie Imprägniersprays) und Kosmetika. Weitere Einschränkungen sollen ein Jahr später folgen. Derweil ist aber auch ein (nahezu) vollständiges Ende für die „Ewigkeitschemikalien” in der Union in Arbeit, das noch dieses Jahr verabschiedet werden und ab 2027 in Kraft treten könnte.
Während sich Hersteller von Neuprodukten auf derlei Neuerungen noch relativ gut einstellen können, sehen sich Recycler vor einer Herausforderung: Sie müssen Produkte stofflich verwerten, deren Inhaltsstoffe inzwischen verboten sind. Forschungseinrichtungen und die Recyclingbranche arbeiten hierfür intensiv an Lösungen, sind aber auf Unterstützung aus der Politik angewiesen. Verbände wie der BDE fordern unter anderem vernünftige Übergangsregelungen wie Übergangsfristen, die der materiellen Realität in den Recyclinganlagen gerecht werden. Vor allem aber ist ein realistischer Vollzug gefragt. Behörden müssen Recyclingunternehmen begleiten und deren Arbeit ermöglichen. Hierfür bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen Kreislaufwirtschaft und Staat.
Bei der Hochtemperaturverbrennung von bestimmten Sonderabfällen können PFAS und andere sehr stabile Chemikalien wie Dioxine oder PCB´s bleibend zerstört werden – und gelangen dadurch nicht in die Umwelt. Weiterführende Informationen im Gastbeitrag zur Zukunft der thermischen Behandlung von gefährlichen Abfällen.
Egal ob Batterien, Chemikalien oder sonstige Gefahrstoffe: Kundinnen und Kunden von REMONDIS Industrie Service befinden sich mit ihren Sonderabfällen immer auf der (rechts)sicheren Seite. Dank unserer europaweiten Ausrichtung, Verbandsarbeit und teils auch Mitwirkung an der Ausgestaltung von Normen und Vorschriften haben wir stets – EU-weit, national und regional – alle relevanten Gesetze im Blick.
„Unsere Sammel-, Transport- und Recyclingsysteme sind auf dem neuesten rechtlichen Stand und erfüllen sämtliche geltende Standards. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Fragen zum rechtskonformen Umgang mit gefährlichem Abfall mit unserem umfassenden Serviceangebot jederzeit beratend zur Seite.”
Sven, Leitung Key-Account
Bildnachweis: REMONDIS