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Abfallarten – Entsorgung gefährlicher Abfälle

Asbest sicher entsorgen

Andere Bezeichnungen: Asbest­faser(n), Asbest­material, Faser­zement­platten, Eternit, schadstoff­belastetes Baumaterial, asbest­haltige Abfälle, asbest­haltige Bremsbeläge, asbest­haltige Baustoffe, KMF-Platten

Herstellung und Verwendung von Asbest sind in Deutschland bereits seit 1993 komplett verboten, in der EU seit 2005. Dennoch finden sich die stark krebs­erregenden Silikat-Mineralien nach wie vor in zahlreichen Materialien, insbesondere in der gebauten Umwelt. Gelangen Asbestfasern etwa im Rahmen von Sanierungs-, Abriss- oder Rückbau­arbeiten über die Luft in die Lunge, kann dies auch noch 30 Jahre nach der Exposition zu verschiedenen Krebs­erkrankungen führen. Der Umgang mit asbest­haltigen Abfällen unterliegt daher besonders hohen Sicherheits­anforderungen und erfordert speziell geschultes Personal.


Abfall-Beispiele oder -Herkunft

  • Bau (Gebäudesanierung): Faserzement­platten (Dacheindeckung, Fassaden­verkleidung, Garagen­dächer), Wellplatten (Dach­eindeckung), Vinyl-Asbest-Platten/Flex-Platten (Bodenbeläge), asbest­haltiger Boden- und Fliesen­kleber (Schwarzkleber), Spritz­asbest (Brandschutz­beschichtung), Akustik- oder Leichtbau­platten, Putz, Spachtel­masse, Dämmstoffe in Nacht­speicher­öfen, Dichtungen und Pappen
  • Industrie und Gewerbe: Asbest­pappe und Asbest­pappe­dichtungen (Maschinen, Rohrleitungen, Kessel­anlagen), Asbest­textilien (Hitzeschutz­vorhänge, Isolier­matten in Industrie­anlagen), Asbest­zement­rohre (Wasser­leitungen, Abwasser­kanäle, Drainage­systeme)

Abfallschlüsselnummer(n)

Asbest und asbesthaltige Abfälle gehören zu den gefährlichen Abfallarten:

  • 060701* – asbest­haltige Abfälle aus der Elektrolyse
  • 061304* – Abfälle aus der Asbest­verarbeitung
  • 101309* – asbest­haltige Abfälle aus der Herstellung von Asbest­zement
  • 101310* – Abfälle aus der Herstellung von Asbest­zement mit Ausnahme derjenigen, die unter 101309* fallen
  • 150111* – Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druck­behältnisse
  • 160111* – asbest­haltige Brems­beläge
  • 160212* – gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
  • 170601* – Dämm­material, das Asbest enthält
  • 170605* – asbest­haltige Baustoffe

Gefährliches Schneegestöber: Zwischen den 1930er- und 1950er-Jahren wurde in Hollywood regelmäßig Asbest als Kunstschnee eingesetzt. Der Grund: Ein Feuerwehrmann hatte 1928 darauf aufmerksam gemacht, dass von der bisher als Schnee verwendeten Baumwolle eine Brandgefahr an Filmsets ausginge. Der zwar feuerfeste – aber alles andere als gesundheitlich unbedenkliche – asbesthaltige Schneeersatz kam unter anderem in Filmklassikern wie „Der Zauberer von Oz“ oder „Citizen Kane“ zum Einsatz.

Asbest aus der Gebäudesanierung sicher entsorgen

Auch Jahrzehnte nach dem vollständigen Asbestverbot findet sich das mineralische Material vielerorts noch immer in alten Dächern, Fassaden, Bodenbelägen, Wänden, Abwasserrohren und vielen anderen Bauteilen. Für Menschen, die etwa im Rahmen von Gebäudesanierungen mit Asbestfasern in Kontakt kommen, besteht ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Deshalb sind Arbeiten mit Asbest ausschließlich durch geschultes Fachpersonal und unter strengen Schutzmaßnahmen durchzuführen. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Schritte der Asbestentsorgung. REMONDIS Industrie Service bietet hierfür einen umfassenden Entsorgungsservice: von der Stellung geeigneter Behälter wie staubdichter Big Bags und Container über die Abholung und den ADR-konformen Transport durch TRGS-519-geschultes Personal bis zur sicheren Deponierung.


Wo kann man asbesthaltige Abfälle aus dem Haushalt entsorgen?

Bei Verdacht auf Asbest im eigenen Haushalt sollte zum persönlichen Schutz dringend professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Nach der sachgerechten Entfernung aus dem Gebäude lässt die mit der Asbestsanierung beauftragte Firma das belastete Material über ihren gewerblichen Entsorgungspartner entsorgen.

Für Privatpersonen, die die Asbestentsorgung dennoch selbst in die Hand nehmen (nur bei Kleinmengen von fest gebundenem Asbest möglich), gilt:

  • Persönliche Schutzausrüstung (insbesondere Atemschutz) nach TRGS 519 verwenden
  • Material auf keinen Fall brechen oder zersägen
  • Abfälle staubdicht in geeigneten Behältern (Big Bags) verpacken
  • Abgabe bei einer passenden Sammelstelle: kommunale Schadstoffannahme (in manchen Kommunen möglich); privates Entsorgungsunternehmen

Wir stehen Ihnen bei der fach­gerechten Entsorgung asbest­belasteter Abfälle oder asbest­haltiger Bauteile kompetent zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Entsorgung von Asbest: Weitere Informationen

  • Umweltbundesamt: Asbesthaltige Abfälle. Link
  • Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“. PDF

Bildnachweis: Drobot-Dean, Adobe Stock


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