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03.02.2026
Wie jedes Jahr bringt auch 2026 wieder zahlreiche Änderungen im (Sonder-) Abfallrecht mit sich. Die Gesetzgebung will damit die rechtlichen Voraussetzungen für eine sicherere, ressourcenschonendere sowie klima- und umweltfreundlichere Entsorgung schaffen. Einige Gesetzesänderungen stehen schon fest, andere werden mit Spannung erwartet. REMONDIS Industrie Service hat alle Neuerungen stets im Blick und gewährleistet hundertprozentige Regelkonformität in der Entsorgungskette gefährlicher Abfälle – von der Sammlung über den Transport bis zu Recycling und Verwertung.
Die vermutlich wichtigste Änderung, die noch nicht vollends feststeht, dürfte im geplanten Erlass eines europäischen Kreislaufwirtschaftsgesetzes liegen. Der Circular Economy Act (CEA) wird aktuell noch von der Europäischen Kommission erarbeitet und soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Er ist ein zentraler Teil des 2025 beschlossenen Clean Industrial Deal der EU, der einen klimafreundlichen, wettbewerbsfähigen Wandel der Industrie verfolgt. Ziel des Gesetzes ist eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit, höhere Ressourcensicherheit und verbesserte Umweltverträglichkeit der europäischen Wirtschaft. Gleichzeitig soll es die Dekarbonisierung und Reduzierung des Rohstoffverbrauchs mittels zirkulärer Prozesse voranbringen.
„REMONDIS Industrie Service hat abfallrechtliche Änderungen lange im Blick, bevor sie in Kraft treten. Unsere Entsorgungsleistungen sind stets zu 100 Prozent regelkonform. Gerne beraten wir unsere Kundinnen und Kunden zum korrekten Umgang mit ihren Abfällen.”
Matthias Teuwen, Vertriebsleitung REMONDIS Industrie Service
Nachdem das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) am 7. Oktober verabschiedet wurde, steht der nationalen Umsetzung der EU-Batterieverordnung (EU-BattV) nichts mehr im Wege. Damit gelten seit dem 1. Januar 2026 weitreichende Änderungen im Batterierecht. So dürfen etwa nur noch Batterien, die an eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OHV) oder eine Eigenrücknahmelösung angeschlossen sind, in Verkehr gebracht werden.
Ohne einen solchen Anschluss ist die Registrierung bei der Stiftung EAR nicht mehr möglich. Diese erfordert nun außerdem weiterführende Angaben – unter anderem zur chemischen Zusammensetzung der Batterie. Zudem hat bei der Registrierung eine Einordnung in die nunmehr fünf (statt zuvor drei) Kategorien zu erfolgen. Bereits bestehende Registrierungen konnten noch bis zum 16. Januar angepasst werden. Für alle Altbatterien – egal welcher Art – muss seit diesem Jahr außerdem flächendeckend eine kostenlose Rückgabe möglich sein. Dies beinhaltet unter anderem auch die Abgabe von LV-Batterien (für E-Bikes etc.) aus privaten Haushalten bei öffentlich-rechtlichen Entsorgern.
Die umfangreichen Neuerungen durch die EU-Batterieverordnung ziehen auch weitreichende Änderungen des einheitlichen europäischen Abfallverzeichnisses (EAV) nach sich. Auf Bundesebene erfordert dies wiederum eine Anpassung der Abfallverzeichnisverordnung. Diese soll im November dieses Jahres in Kraft treten – mit rund 50 neuen Abfallschlüsseln aus dem Batteriebereich.
Um die ökologische Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit von Produkten zu verbessern, sieht die EU-Ökodesign-Verordnung – neben anderen Maßnahmen – die Einführung eines digitalen Produktpasses (DPP) vor. Dieser soll diverse Produktinformationen wie Lebensdauer, Herkunft, Materialien, Umweltauswirkungen sowie Reparatur- und Recyclingmöglichkeiten enthalten. Ab 2027 wird ein DPP schrittweise für verschiedene Produktgruppen zur Pflicht. Hierzu müssen im Vorfeld die Voraussetzungen für die Praxis wie produktspezifische harmonisierte Standards und ein zentrales Produktregister geschaffen werden. Während erstere noch im ersten Quartal erwartet werden, ist bis Juli die Einrichtung eines zentralen DPP-Registers geplant.
Die am 11. Februar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erlangt am 16. August 2026 ihre volle Geltung in den EU-Mitgliedsstaaten. Für die Überführung in deutsches Recht soll daher im ersten Quartal 2026 noch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verabschiedet werden. Neben harmonisierten Rollen und neuen Pflichten für Kreislaufwirtschaftsbeteiligte sind unter anderem Stoffbeschränkungen für gefährliche Stoffe Teil des Inhalts. Demnach sollen ab Mitte August strengere Grenzwerte für Stoffe wie Quecksilber, Chrom VI, Blei oder Cadmium gelten. Für Lebensmittelverpackungen werden zudem Grenzwerte für PFAS eingeführt (siehe auch unten).
Da die Getrenntsammlung im Gewerbe zuletzt hinter den Sammelzielen zurückgeblieben ist, wurde die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) grundlegend überarbeitet. Die Novelle, die am 1. Juli 2026 in Kraft tritt, schreibt folglich zunächst strengere Vorgaben für die Getrenntsammlung vor. Demnach gilt letztere künftig nur noch bei Mengen von weniger als fünf Kilogramm pro Abfallfraktion je Woche als unzumutbar. Darüber hinaus sind Sammelbehälter ihrem Inhalt entsprechend zu kennzeichnen. Diese Regel besteht sowohl für einzelne als auch für gemischte Fraktionen. Hinzu kommen neue Dokumentationspflichten, die unter anderem die Dokumentation per Foto, Wiegeschein, Entsorgungsvertrag oder Nachweis zur Vorbehandlung beinhalten. Außerdem werden Abfallerzeuger gemäß der neuen GewAbfV in Zukunft erfasst und stichprobenartig kontrolliert.
Der Einsatz von poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) wird 2026 weiter eingeschränkt. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2024/2462. Dieser zufolge gilt ab dem 10. April ein Verbot bestimmter „Ewigkeitschemikalien” in Feuerlöschschäumen, die für Ausbildungs-, Prüf- oder öffentliche Feuerwehrzwecke bestimmt sind. Weitere Verbote von PFAS greifen am 10. Oktober und betreffen Kleidung, Schuhwaren, Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier und Karton, Gemische sowie diverse Kosmetika. In den kommenden Jahren sollen zusätzliche Einschränkungen folgen. Derweil wird seitens der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein nahezu vollständiges Verbot von PFAS geprüft. Auch dieses könnte bis Ende 2026 noch kommen.
Auf der Straße (sowie über Luft und Wasser) sorgt 2026 hauptsächlich die neue Abfallverbringungsverordnung für Änderungen. Diese kommt ab Mai in den EU-Mitgliedsstaaten zur Geltung und bringt unter anderem einen verpflichtenden Datenaustausch über das zentrale DIgitalWAsteShipmentSystem (DIWASS) mit sich. Grüngelistete Abfälle werden erstmalig mit einbezogen. Beim ADR bleibt hingegen vorerst alles beim Alten. Die nächste Novelle des Regelwerks kommt erst 2027.
Das neue Jahr hält wieder zahlreiche Neuerungen im Abfallrecht bereit, doch eine wichtige Konstante bleibt: REMONDIS Industrie Service kümmert sich als zuverlässiger Entsorgungspartner regelkonform und sicher um alle Entsorgungsbelange. Dabei werden auch technologische Herausforderungen gemeistert, die durch die veränderte Gesetzeslage entstehen. Zum Beispiel bei der schwierigen Entsorgung von PFAS aus Löschschäumen: REMONDIS Industrie Service nutzt hier eine eigene Weiterentwicklung seiner Verdampferanlagen, mit denen nun selbst die „ewigen Problemchemikalien” separiert und anschließend mittels Hochtemperaturverbrennung umweltfreundlich beseitigt werden können.
Bildnachweis: REMONDIS