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BattDG: Erweiterte Annahmepflichten für öffentlich-rechtliche Entsorger

07.01.2026

Seit dem 7. Oktober 2025 hat Deutschland mit dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ein neues Batteriegesetz. Dieses sieht weitreichende Änderungen zu den bislang geltenden Regelungen bezüglich Entsorgung und Recycling von Altbatterien vor. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Schaffung einer flächendeckenden Sammelinfrastruktur, die Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache und kostenlose Rückgabe von Batterien aller Art ermöglichen soll. Teil davon sind erweiterte Annahmepflichten für öffentlich-rechtliche Entsorger. REMONDIS Industrie Service unterstützt sie dabei.


BattDG setzt Vorgaben der EU-Batterieverordnung um

Das BattDG überführt und konkretisiert die Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung (EU-BattV) in deutsches Recht und löst damit das bisherige Batteriegesetz (BattG) ab. Die im August 2023 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung adressiert (unter anderem) in weiten Teilen die veränderte Ausgangslage in der Entsorgung von Batterien durch den enormen Zuwachs von Lithium-Ionen-Akkus – insbesondere im Bereich der E-Mobilität.

Altbatterien werden deshalb, statt in die drei bisherigen Kategorien (Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien), nun in fünf Batteriekategorien eingeteilt: Gerätebatterien, LV-Batterien, Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien. Damit fallen LV- (light vehicle – Leichtfahrzeuge wie E-Bikes und E-Scooter) und Elektrofahrzeugbatterien (für E-Pkw, -Lkw etc.) also nicht mehr unter die Industriebatterien, sondern bilden jeweils eine eigene Kategorie.

„REMONDIS Industrie Service verfügt über eine langjährige Expertise im Umgang mit Altbatterien aller Art. Mit unserem Know-how und unseren RETRON-Speziallösungen unterstützen wir öffentlich-rechtliche Entsorger bei ihren neuen Pflichten zur Annahme von LV-Batterien.”

Jan, Key-Account-Manager REMONDIS Industrie Service 

Diese neue Kategorisierung spielt eine wichtige Rolle bei einer zentralen Aufgabe, die die Batterieverordnung vorschreibt: flächendeckende, kostenlose Abgabemöglichkeiten für jede Art von Altbatterie. Bei der Rückgabe von LV-Batterien nimmt das Batterierecht-Durchführungsgesetz nun die öffentlich-rechtlichen Entsorger in die Pflicht. Seit dem 01. Januar 2026 müssen sie künftig auch LV-Batterien aus privaten Haushalten zurücknehmen. Aus Sicherheitsgründen geschieht dies jedoch nicht flächendeckend an allen Wertstoffhöfen: Größere Lithiumbatterien über 500 g dürfen nur an speziell ausgestatteten, stationären Sammelstellen mit geschultem Personal abgegeben werden. Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher vorab bei der Abfallberatung ihrer jeweiligen Kommune informieren, an welchen kommunalen Sammelstellen die Abgabe von LV-Batterien möglich ist. Es gilt weiterhin auch die Rücknahmepflicht des Handels.

Annahme von LV-Batterien ist Herausforderung für örE

Von Lithium-Ionen-Akkus geht eine erhöhte Brandgefahr aus, da sie sich in beschädigtem Zustand selbst entzünden können. Diese Gefahr besteht bereits bei den kleineren Gerätebatterien (bis 5 Kilogramm), die aufgrund von Falschentsorgungen über den Restmüll leider regelmäßig als Ursache von Bränden in Recycling- und Entsorgungsanlagen Schlagzeilen machen. Nun müssen öffentlich-rechtliche Entsorger allerdings auch LV-Batterien bis 25 Kilogramm annehmen. Die Brand- und Explosionsgefahr ist hier wegen der viel größeren Energiemenge und der besonderen Bauweise der Batterien noch einmal um ein Vielfaches höher. Um LV-Akkus sicher zu lagern, bevor sie an spezialisierte Recyclingunternehmen übergeben werden, benötigen Wertstoffhöfe daher zwingend Spezialbehälter, die zuverlässig vor diesen Gefahren schützen.

REMONDIS Industrie Service bietet mit den RETRON-Sicherheitsbehältern die ideale Lösung für Lithium-Ionen-Akkus in allen Größen und Mengen. Die Behälter sind extrem hitzebeständig und wärmeisolierend, so dass selbst bei einer Innentemperatur von 1.000 Grad Celsius die Temperatur der äußeren Hülle unter 100 Grad bleibt. Dieser Schutz hält einem brennenden Akku bis zu drei Tage stand. Zugleich schützen die Spezialbehälter mit ihrem feuerverzinkten Stahlgehäuse effektiv vor Explosionen, während die Batterien gleichzeitig vor äußeren mechanischen Einwirkungen bewahrt werden. Das modulare Design der RETRON-Behälter erlaubt darüber hinaus flexible Anpassungen an die unterschiedlichen Kapazitäten und Anforderungen auf den Wertstoffhöfen.

Organisation der Entsorgung erfolgt laut BattDG durch OfH

Laut BattDG haben sogenannte Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) dafür Sorge zu tragen, dass Batterien ordnungsgemäß entsorgt beziehungsweise recycelt werden. Dementsprechend sind es auch die OfH, die die Entsorgung aller Altbatterien organisieren, die in den kommunalen Wertstoffhöfen gesammelt werden. Öffentlich-rechtliche Entsorger müssen sich daher in allen Batterieentsorgungsfragen mit der jeweiligen OfH koordinieren. Das betrifft gleichwohl die Gestellung geeigneter Sammelbehälter. Um mit den RETRON-Behältern eine maximal sichere Lösung für LV-Batterien und andere Lithium-Ionen-Akkus zu erhalten, sollten sich kommunale Entsorgungsunternehmen deshalb an ihre Organisation für Herstellerverantwortung wenden. Alternativ können RETRON-Spezialbehälter auch direkt über REMONDIS Industrie Service bezogen werden.


Quellen:

  • Batteriegesetz: Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Link
  • Batteriegesetz: Die neue EU-Batterieverordnung 2023 (BATT2). Link
  • GGSC: Neues Batterierechts-Durchführungsgesetz – Erweiterte Annahmepflichten für örE. Link
  • RETRON: Behälter für Lithium-Ionen-Akkus: Höchste Sicherheitsklasse und Komfort. Link

Bildnachweis: REMONDIS


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