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Abfallrechtliche Vorgaben auf einen Blick (Symbolbild mit Paragrafenzeichen vor einem Laptop)

Gefahrstoff und Sonderabfall:
Gesetze und Vorschriften

Rechtlicher Rahmen für Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa

Manche Vorgaben kommen aus Berlin, andere aus Brüssel: Der Umgang mit gefährlichen Abfällen ist durch zahlreiche Gesetze und Richtlinien geregelt. Jedes Unternehmen ist selbst dafür verantwortlich, seine gefährlichen Abfälle sicher und umweltgerecht zu entsorgen. Wir unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen und anstehenden Neuerungen zuverlässig umzusetzen. Dabei sind wir stets up to date und sorgen dafür, dass Ihre Abfallentsorgung rundum rechtssicher und nachhaltig erfolgt.

Die wichtigsten Gesetze, Richtlinien und Verordnungen in der Übersicht

Damit Sie schnell und einfach auf die relevanten Abfallvorschriften zugreifen können, haben wir hier kompakte Infos und direkte Links zu den Rechtstexten für Sie zusammengestellt – die Links führen zu externen Webseiten.

A

Abfallrahmenrichtlinie

Die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) ist die grundlegende Rechtsnorm für das Abfallrecht auf EU-Ebene. Sie wird von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt (z. B. in Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz) und bestimmt maßgeblich alle Abfallgesetze. Die Abfallrahmenrichtlinie wird angesichts neuer technischer Möglichkeiten – zum Beispiel im Recycling – und veränderter Umweltanforderungen regelmäßig angepasst.

Aktuelle konsolidierte Fassung der Abfallrahmenrichtlinie (16.10.2025)

Abfallverbringungsverordnung

Die Abfallverbringungsverordnung regelt den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen innerhalb der EU und in Drittländer. Sie folgt dem Ziel, umweltschädliche wie auch illegale Abfalltransporte zu verhindern und eine ordnungsgemäße Abfallverwertung sicherzustellen. Am 20. Mai 2024 trat die neue Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 in Kraft. Sie gilt ab dem 21. Mai 2026. Bis dahin ist die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 mit einigen wenigen Ausnahmen anzuwenden.

Aktuelle konsolidierte Fassung der Abfallverbringungsverordnung

Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Diese Verordnung gilt für die Bezeichnung von Abfällen und die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit. Sie enthält eine Anlage von bis zu sechsstelligen Abfallschlüsseln, die die Abfallarten eindeutig codieren. Damit sorgt die AVV für eine einheitliche Abfallkennzeichnung, wodurch untergeordnete Rechtsvorschriften zu Sammlung, Transport und Entsorgung korrekt angewendet werden können.

Zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

ADR 2025

Das ADR (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) ist das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es regelt den sicheren Transport gefährlicher Güter auf Europas Straßen mit Vorschriften zur Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Fahrzeugen, Fahrerschulung und Notfallmaßnahmen. 

Änderungen 2025 zum ADR

Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV)

Die Altfahrzeug-Verordnung regelt die umweltgerechte Rücknahme, Demontage und Verwertung von Fahrzeugen und ihren Bauteilen sowie die Begrenzung gefährlicher Stoffe in neuen Fahrzeugen. Sie gilt für Hersteller, Händler, Demontage- und Recyclingunternehmen in den EU-Mitgliedstaaten. 

Zur Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV)

Altölverordnung (AltölV)

Die Verordnung bestimmt, wie Altöl recycelt, energetisch verwertet oder entsorgt werden muss. Sie gilt für alle, die Altöl erzeugen, besitzen, sammeln, transportieren oder entsorgen beziehungsweise aufbereiten, außer für PCB/PCT-haltiges Altöl.

Zur Altölverordnung (AltölV)

Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Im Abfallbereich legt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung fest, dass Tätigkeiten wie Sammlung, Behandlung, Verwertung oder Entsorgung von Abfällen nur mit behördlicher Erlaubnis oder nach Anzeige durchgeführt werden dürfen. Dadurch wird sichergestellt, dass Abfälle ordnungsgemäß und umweltgerecht gehandhabt werden. 

Zur Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

B

Basler Übereinkommen

Mit dem „Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung” wurde 1989 erstmals eine weltweit geltende Regel über die Zulässigkeit und Kontrolle von Exporten gefährlicher Abfälle getroffen. Deutschland trat dem Übereinkommen 1995 bei.  

Zum Basler Übereinkommen

Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

Das BattDG löst das deutsche Batteriegesetz (BattG) ab und setzt die 2023 von der EU erlassende Batterieverordnung in nationales Recht um. Der Gesetzgeber regelt im BattDG die Bewirtschaftung und Rücknahme von Altbatterien. Zusätzlich werden die Pflichten von Herstellern, Händlern und Endnutzern festgelegt, um einen sicheren Umgang mit Altbatterien zu gewährleisten. 

Zum Batterierecht-Durchführungsgesetz

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das BImSchG dient dem Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie Boden, Wasser, Luft, Klima und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Einwirkungen. Dabei wird vor allem zwischen anlagenbezogenem, produktbezogenem, verkehrsbezogenem und gebietsbezogenem Immissionsschutz unterschieden.  

Zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

D

Deponieverordnung (DepV)

Neben Bestimmungen zu Standort und Errichtung legt die Deponieverordnung auch die Regeln für den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien in Deutschland fest. Dies umfasst auch Vorgaben an Personal, zu Finanzmitteln und zur Organisation des Deponiebetriebs. In Deutschland dürfen seit 2005 in der Regel nur noch vorbehandelte Siedlungsabfälle deponiert werden.  

Zur Deponieverordnung (DepV)

E

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz sind verschiedene Anforderungen an die Produktverantwortung festgelegt, die auch für Elektro- und Elektronikgeräte gelten. Das ElektroG gibt vorrangig Richtlinien vor, wie Elektro-Abfälle vermieden oder wie diese Abfälle recycelt und verwertet werden können. 

Zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)

In Deutschland unterliegen Entsorgungsfachbetriebe klar definierten Bestimmungen, die sie als solche klassifizieren. Die EfbV regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe nach § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. 

Zur Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)

Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Diese Verordnung regelt den Einsatz von Baustoffen beziehungsweise mineralischen Ersatzbaustoffen und vor allem die Sammlung von Abfällen dieser Stoffe. Hierzu zählen unter anderem Schlacken, Sand, Aschen und Kohlenreste, die sich für den Bau von Straßen, Schienenverkehrswegen, Parkplätzen, Aufschüttungen und anderen technischen Bauwerken eignen. 

Zur Ersatzbaustoffverordnung

G

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Ziele der Gefahrstoffverordnung sind in erster Linie der Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen, stoffbedingten Einwirkungen. Zu diesem Zweck werden Gefahrstoffe definiert. Kern der GefStoffV sind die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung, die Grundpflichten sowie die Schutzmaßnahmen, die sich jeweils auf die konkrete Gefährdung beziehen.

Zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

In der GewAbfV werden verschiedene Aspekte gewerblicher Siedlungsabfälle sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle definiert. Hierzu gehören insbesondere die getrennte Sammlung unterschiedlicher Abfallfraktionen sowie die entsprechenden Maßnahmen zum Recycling oder zur Verwertung dieser Abfälle.

Zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

K

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eines der wichtigsten deutschen Gesetze in Bezug auf Recycling und die Verarbeitung und Verwertung von Abfällen. Es definiert Vorschriften zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Ein grundlegendes Ziel des KrWG ist es, Abfälle zu reduzieren und insbesondere deponierte Abfälle zu vermeiden. 

Zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

L

LAGA-Vollzugshilfen

Die LAGA (Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall) ist ein Zusammenschluss der Umweltminister der Länder, die das Ziel verfolgt, einen möglichst länderübergreifenden, einheitlichen Umgang und Vollzug des Abfallrechts sicherzustellen. Die LAGA veröffentlicht hierfür umfassende und praxisnahe Vollzugshilfen, die sich auf bestimmte Abfallarten beziehen, wie etwa Asbest-Abfälle, Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes oder auch mineralische Reststoffe.

Zu den LAGA-Vollzugshilfen

M

Mantelverordnung (MantelV)

Die 2023 eingeführte Mantelverordnung ist ein komplexes Regelungsvorhaben und umfasst um Wesentlichen vier inhaltlich zusammenhängende Verordnungen: Die Ersatzbaustoffverordnung, die Deponieverordnung, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und die Gewerbeabfallverordnung. Die Mantelverordnung verfolgt das Ziel, auf Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands bundesweit einheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen zum Schutz von Boden und Grundwasser festzulegen. Gleichzeitig soll die Ersatzbaustoffverordnung dazu beitragen, die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen zu verbessern. 

Zur Ersatzbaustoffverordnung
Zur Deponieverordnung
Zur Bundes-Bodenschutzverordnung
Zur Gewerbeabfallverordnung

N

Nachweisverordnung (NachwV)

In der Nachweisverordnung ist definiert, welche Nachweise und Register Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Abfallentsorger zu führen haben. Sowohl gefährliche als auch nicht gefährliche Abfälle benötigen in der Regel entsprechende Nachweise.  

Zur Nachweisverordnung (NachwV)

P

POP-Verordnung

Die sogenannte POP-Verordnung der Europäischen Union regelt das Verbot bzw. die möglichst zeitnahe Einstellung und Beschränkung der Herstellung und Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants, POP). Hierzu gehören etwa Insektizide wie Chlordan oder DDT, aber auch Stoffe aus der Klasse der Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS), die etwa in der Textilindustrie eingesetzt werden oder bei Schmier- und Imprägniermitteln verwendet werden. 

Zur POP-Verordnung

R

REACH-Verordnung

Ziel dieser Verordnung ist es, den Umweltschutz und den Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten. Sie bezieht sich insbesondere auf den allgemeinen Umgang mit chemischen Stoffen. Grundlegendes Prinzip ist, dass nur registrierte chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden dürfen. Mit der Registrierung geht eine Risikobewertung dieser Stoffe einher. Die REACH-Verordnung ist in der gesamten EU gültig.  

Zur REACH-Verordnung

T

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Die TRGS sind ein wichtiger Bestandteil des gewerblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. In ihnen werden Erkenntnisse gesammelt, die für den Umgang mit Gefahrstoffen wichtig sind, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung. Vor allem Arbeitgeber müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung überprüfen, ob für bestimmte Tätigkeiten besondere Schutzvorkehrungen erforderlich sind. 

Zu den TRGS

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)

Die TA-Luft ist eine technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft und legt Grundsätze für die Ermittlung und Berechnung von Luftschadstoffen fest. Hierzu gehören auch die Beurteilungsgrundsätze für Anlagen mit Schadstoffausstoß. Welche Werte die Anlagen nicht überschreiten dürfen, ist in der TA Luft detailliert erläutert, beispielsweise für Feinstaub, Schwermetalle, anorganische Stoffe und andere Emissionen.  

Zur TA Luft

U

Umweltinformationsgesetz (UIG)

Das deutsche Umweltinformationsgesetz zielt darauf ab, einen freien Zugang zu Umweltinformationen zu gewährleisten und diese zu verbreiten. Das Gesetz dient in erster Linie dazu, das Umweltbewusstsein zu stärken und einen freien Meinungsaustausch sowie eine öffentliche Teilhabe in Bezug auf Umweltfragen zu ermöglichen.   

Zum Umweltinformationsgesetz (UIG)

V

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das grundlegende Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen. Hierzu werden vor allem Hersteller und Unternehmen angesprochen, die wiederverwertbare Verpackungen in Umlauf bringen. Die Verantwortlichen sind angehalten, Verpackungsabfälle vorrangig zu vermeiden und eine Wiederverwendung oder das Recycling voranzutreiben. Seit 2022 zählt hierzu auch eine Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen. 

Zum Verpackungsgesetz (VerpackG)

W

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Das Wasserhaushaltsgesetz gehört zum deutschen Wasserrecht und enthält Bestimmungen zum Schutz und der Nutzung von Gewässern und des Grundwassers. Hierzu zählen auch Bestimmungen, welche Stoffe in Gewässer eingeleitet werden dürfen.

Zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

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„Wer Sonderabfall mit REMONDIS Industrie Service entsorgt, kann sicher sein, dass alle Verordnungen, Gesetze und Richtlinien umfassend erfüllt sind. Dazu gehören Entsorgungs-, Nachweis- und Registerpflichten ebenso wie Vorgaben zu Deklaration und Gefahrgut.“

Matthias Teuwen, Vertriebsleitung