Standorte Unternehmen

Mit einem Klick bestens im Bilde. Informieren Sie sich über unsere Unternehmensstandorte und die jeweiligen Angebote sowie Kontaktmöglichkeiten.

Standorte REMONDIS Industrie Service


Standorte REMONDIS-Gruppe

Entdecken Sie die Welt von REMONDIS mit rund 1.500 Niederlassungen und Beteiligungen in über 30 Staaten Europas, Afrikas, Asiens und Australiens.

Standorte REMONDIS

Häufig gestellte Fragen zu Sonderabfall
und REMONDIS Industrie Service

Wissenswertes zur Abfall- und Sonderabfallentsorgung

Täglich erreichen uns viele Fragen zum Umgang mit Gefahrstoffen und gefährlichen Abfällen, zur Verwendung von Sammelbehältern, zu Gesetzen und Vorschriften, Abfallschlüsseln oder auch unseren Standorten. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. 

Allgemein zu REMONDIS Industrie Service

Was macht REMONDIS Industrie Service?

Wir haben uns auf die Gefahrstoffentsorgung und das Recycling von Sonderabfällen spezialisiert. Von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen übernehmen wir gefährliche Abfälle jeder Art und Menge. Mit unseren speziell dafür ausgerüsteten Fahrzeugen transportieren wir die Abfälle zu unseren Anlagen, wo sie aufbereitet oder verwertet werden.

Welchen Abfall holt REMONDIS Industrie Service ab?

Wir holen Gefahrstoffe und gefährliche Abfälle von Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen ab – deutschland- und weltweit. Wir übernehmen u. a. Ölabfälle, Farb- und Lackierabfälle, Industrieschlämme, Spraydosen, Batterien, Akkus und medizinische Abfälle. Diese behandeln wir fach- und umweltgerecht in unseren über 200 Spezialanlagen. Wir recyceln und verwerten, wo immer es möglich ist, oder beseitigen schadstoffhaltige Abfälle sicher und umweltverträglich.

Bietet REMONDIS Industrie Service seine Leistungen deutschlandweit an?

Ja, REMONDIS Industrie Service bietet sämtliche Leistungen deutschlandweit an – und auch über die Landesgrenzen hinaus: Wir betreiben eigenständige Standorte in Italien, Luxemburg, Österreich, Frankreich, der Schweiz und Belgien. Auch in Portugal, Spanien, Dänemark und Schweden, in Regionen Asiens sowie den arabischen Staaten bauen wir Entsorgungsstrukturen für gefährliche Abfälle auf und unterstützen mit zahlreichen Services, die wir durch die Einbindung in das weltweite Standortnetz der REMONDIS-Gruppe aus einer Hand anbieten können.

Unsere Leistungen

Wie viele Standorte hat REMONDIS Industrie Service?

REMONDIS Industrie Service ist weltweit mit 133 Standorten vertreten (Stand: Dezember 2024) – und mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe. Hier finden Sie all unsere Standorte:

Übersicht der Standorte von REMONDIS Industrie Service

Wie viele Sonderabfallverbrennungsanlagen betreibt REMONDIS Industrie Service in Deutschland?

REMONDIS Industrie Service betreibt derzeit drei eigene Sonderabfallverbrennungsanlagen, die zu den modernsten in Europa zählen. Diese befinden sich im Industriegebiet Wesseling, in der Industrie- und Hafenstadt Brunsbüttel und im Industrie-Recycling-Zentrum in Bramsche. Gefährliche Abfälle werden hier sicher und umweltfreundlich einer thermischen Behandlung unterzogen. Reststoffe führen wir ebenso wie Wertstoffe, z. B. Stahl und Iod, in den Wirtschaftskreislauf zurück. Den durch Wärme erzeugten Strom speisen wir zum Teil ins öffentliche Netz ein.

Unterstützt REMONDIS Industrie Service auch bei der Erstellung von Entsorgungskonzepten?

Ja. REMONDIS Industrie Service bietet ein umfassendes Angebot an praxisorientierten Dienstleistungen zur Optimierung betriebsinterner Entsorgungsprozesse in Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe. Die Entwicklung jedes Entsorgungskonzepts beginnt dabei mit einer Analyse der Ist-Situation im Unternehmen bzw. der Erstellung von Betriebsstudien. Darauf basierend werden Dienstleistungskonzepte entwickelt – entweder für einzelne Standorte oder auch für komplette Filialnetze auf Bundes- oder europäischer Ebene. Weiterhin berät REMONDIS Industrie Service zu fachlichen, rechtlichen, technischen, logistischen und konzeptionellen Fragen hinsichtlich der Umsetzung. Im Rahmen von Standortkonzepten unterstützen wir gleichsam die Betriebsführung. Nicht zuletzt organisieren und unterstützen wir die Prozessoptimierung im Unternehmen und helfen dabei, deren Qualität und Wirtschaftlichkeit kontinuierlich zu verbessern.

Welche Entsorgungswege gibt es und wie sieht der Output aus?

Jeder Abfall und auch Sonderabfall ist individuell. Einen allgemeingültigen Weg für die Behandlung gibt es somit nicht. Die von uns genutzten Recycling- und Entsorgungswege richten sich immer nach der jeweiligen Art des Sonderabfalls und den damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben. Wenn die Zusammensetzung eines gefährlichen Abfalls unklar ist, führen wir Analysen in unseren eigenen Laboren durch. Auf Basis der Ergebnisse werden anschließend behördlich anerkannte Behandlungs- und Verwertungswege eingeleitet.

REMONDIS Industrie Service wendet strikt die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an. Die bei der Abfallbehandlung in unseren Anlagen entstehenden Materialien oder Produkte – beispielsweise Metalle, Energie oder Ersatzbrennstoffe – werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen als Output erfasst und dokumentiert.

Gibt es eine zentrale Ansprechpartnerin beziehungsweise einen zentralen Ansprechpartner?

Eine persönliche Ansprechperson gibt es immer bei uns. Allgemeine Anfragen ohne vorherigen Kontakt werden zunächst von unserem Innendienst aufgenommen und bearbeitet. Dieser steht Ihnen für Fragen oder allgemeine Auskünfte zur Verfügung. Abhängig von der Art des Auftrags kann Ihnen anschließend eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus dem Vertriebsteam zugewiesen werden, die bzw. der für Ihren Auftrag und alle damit verbundenen Details zuständig ist und bei Bedarf auch vertreten wird.

Zu Sonderabfällen und Abfallschlüsseln

Gibt es einen Unterschied zwischen Sonderabfall und gefährlichem Abfall?

Sonderabfall (auch Sondermüll) ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Fachbegriff gefährlicher Abfall, der gesetzlich definiert ist. Die Begriffe meinen dasselbe, nämlich eine spezielle Kategorie von Abfällen mit gefahrenrelevanten Eigenschaften und damit potenziell schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Deshalb müssen Sonderabfälle bzw. gefährliche Abfälle unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen gesammelt, gelagert und transportiert sowie in mit spezieller Anlagentechnik behandelt, verwertet oder entsorgt werden.

Welcher Unterschied besteht zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut?

Gefahrstoffe bezeichnen chemische Stoffe oder Gemische, die für Menschen und unsere Umwelt gefährlich sein können. Deshalb sind sie als solche gekennzeichnet (z. B. durch Gefahrenpiktogramme) und unterliegen dem Gefahrstoffrecht. Werden Gefahrstoffe oder auch gefährliche Abfälle transportiert, werden sie zu Gefahrgut und ein eigenständiges Rechtsgebiet – das Gefahrgutrecht – greift.

Sind gefährliche Abfälle Gefahrstoffe?

Ja. Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die gefährliche Stoffe (Gefahrstoffe) enthalten. Für gefahrstoffhaltige Abfälle gelten gesetzliche Vorgaben zur Sammlung und Lagerung, zum Transport, zur Verwertung oder Beseitigung.

Welche Abfälle gehören zu den ölverschmutzten Betriebsmitteln?

Ölverschmutzte Betriebsmittel (ÖvB) umfassen verschiedene, mit bestimmten gefährlichen Stoffen verunreinigte Betriebsmittel, wie sie etwa in der Mineralölindustrie, in Werkstätten sowie in Produktions- und Verarbeitungsprozessen oder auch bei Unfällen anfallen. Dazu gehören zum einen Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung. Diese gefährlichen Abfälle erfordern eine Deklaration mit dem Abfallschlüssel 15 02 02* sowie eine getrennte Sammlung und Entsorgung. Der Transport muss nach Gefahrgutrecht erfolgen.

Zu Abfallsammlung und -trennung, Behältern und Containern

Worin liegt der Unterschied zwischen ASP- und ASF-Behältern? Welchen Vorteil haben AS-Behälter gegenüber Kunststoff IBCs?

Bei gefährlichen Abfällen führt kein Weg an den Abfall-Sicherheitsbehältern ASP und ASF vorbei. Während der eine sich eher für feste und pastöse Sonderabfälle eignet (ASP), lagert und transportiert man in ASF flüssige gefährliche Abfälle. Beide Behälter sind feuerverzinkt und können 240 bis 1000 Liter fassen. Vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen überwiegt nach wie vor der Einsatz von AS-Behältern. In einem IBC (Intermediate Bulk Container) werden ausschließlich flüssige Sonderabfälle gelagert und transportiert, häufig vor allem innerhalb der Chemie-Branche. Die IBC haben als Einwegsysteme ausschließlich einen Transportweg. Der IBC wird beim Kunden befüllt, abtransportiert und verwertet. Die AS-Behälter hingegen sind Mehrwegsysteme, die nach jedem Einsatz und der Reinigung wiederverwendet werden.

Wie sortiert man Abfälle? Welche Stoffe müssen getrennt werden?

Die Getrenntsammlung bildet die allerwichtigste Grundlage für eine effiziente Erschließung von Ressourcen aus Abfällen. Damit Abfälle bestmöglich wiederverwertet werden können, sind grundsätzlich alle Abfallfraktionen getrennt voneinander zu sammeln. So können überdies vermeidbare Gefahren durch Reaktionen bei Vermischungen vermieden werden.

Vor diesem Hintergrund verpflichtet die Gewerbeabfallverordnung Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, die Abfallfraktionen Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle sowie weitere enthaltene Stoffe getrennt zu sammeln und zu befördern. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind diese Abfälle vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Für gefährliche Abfälle gilt ein striktes Vermischungsverbot.

REMONDIS Industrie Service erstellt für Unternehmen ganzheitliche Entsorgungskonzepte zur gesetzeskonformen und effizienten Abfallsammlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Für jeden Abfall werden passende Sammelbehälter bereitgestellt.
 

Was bedeutet die Getrennthaltungsquote in der Gewerbeabfallverordnung?

Die Getrennthaltungsquote legt fest, dass mindestens 90 % der gewerblichen Siedlungsabfälle getrennt gesammelt werden müssen. Diese Quote ist zu dokumentieren und durch einen zugelassenen Sachverständigen zu überprüfen.

Zu Behandlungs- und Recyclingverfahren

Was ist der Unterschied zwischen Abfallentsorgung und Abfallverwertung?

Während Abfallentsorgung umgangssprachlich für die Entsorgung aller Arten von Abfällen steht, unterscheiden wir in der Abfallwirtschaft zwischen Entsorgung und Verwertung. Entsorgung meint die sichere Beseitigung von nicht mehr nutzbaren Abfällen (z. B. durch Deponierung). Verwertung zielt darauf ab, Abfälle als Ressourcen zu nutzen. Durch Verwertungsverfahren können Rohstoffe zurückgewonnen oder auch Strom und Wärme erzeugt werden, was natürliche Ressourcen schont. Welchem Entsorgungsweg ein (gefährlicher) Abfall zugeführt wird, bestimmen – je nach Beschaffenheit, Gefährlichkeit und Menge – Gesetze und Verordnungen.

Wie wird Sonderabfall entsorgt?

Sonderabfälle entsorgen wir in geeigneten und zugelassenen Spezialanlagen. Während bei vielen Sonderabfällen ein Recycling möglich ist, müssen andere Sonderabfälle – wie zum Beispiel gefährliche organische Abfälle – in Hochtemperaturverbrennungsanlagen unschädlich gemacht werden. Auch dieses Verfahren ist nachhaltig, denn wir gewinnen Wertstoffe für die Stahlindustrie und die chemische Industrie zurück, und aus der Verbrennungswärme erzeugen wir Strom.

Zu Gesetzen und Vorgaben

Wann und wo bekomme ich eine Erzeugernummer?

Eine Erzeugernummer ist für gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, zur Nachverfolgung verpflichtend. Um eine solche Nummer zu erhalten, müssen Unternehmen einen Antrag bei der zuständigen Behörde, beispielsweise der Abfallbehörde, stellen.

Was besagt die Gewerbeabfallverordnung?

Die Gewerbeabfallverordnung regelt die getrennte Erfassung, die Vorbehandlung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Sie ist für Abfallerzeuger und -besitzer sowie für Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen verbindlich.
 

Was regelt das Lieferkettengesetz und welche Unternehmen sind davon betroffen?

Das Lieferkettengesetz, offiziell Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG), verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Dafür müssen definierte Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Seit 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden, die ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben.

Wie funktioniert die elektronische Abfallnachweisführung mit REGISTA®?

REGISTA® ist eine REMONDIS-eigene IT-Lösung zur elektronischen Abfallnachweisführung. Diese ist gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Nachweisverordnung (NachwV) für alle gefährlichen Abfälle verpflichtend. Heißt: Begleit- und Übernahmescheine, Entsorgungsnachweise und Quittungen für gefährliche Abfälle sind nur noch in elektronischer Form, nicht mehr in Papierform zulässig.

Wie erhalte ich meine Rechnungen?

REMONDIS Industrie Service stellt Rechnungen als elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) aus. Diese entsprechen vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen. In unserem Kundenportal stehen Ihnen alle Rechnungen zentral zur Verfügung – inklusive zugehöriger Anhänge und Bestellungen. Sie können dort jederzeit eingesehen und abgerufen werden.

Was sind gefährliche Abfälle nach KrWG?

Nach § 3 Abs. 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) gelten Abfälle dann als gefährlich, wenn sie nach § 48 Abs. 2 KrWG oder auf Grund einer solchen Rechtsverordnung als solche bestimmt worden sind. Maßgebliche Rechtsverordnung ist die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung, AVV). In deren Abfallverzeichnis sind alle „gefährlichen Abfälle“ mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von diesen Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere gefahrenrelevante Eigenschaften besitzen, also beispielsweise explosiv, giftig, ätzend, infektiös und / oder ökotoxisch sind.

Wie oft muss ein Fettabscheider entleert / gereinigt werden?

Die Entleerung eines Fettabscheiders hat im Rahmen der in der DIN 4040-100 festgelegten Entleerungsintervalle zu erfolgen. Das höchste zulässige Entleerungsintervall beträgt demnach vier Wochen. Bei einem nicht ausreichend großen Schlammfangvolumen bzw. Fettsammelraum muss ein entsprechend kürzeres Intervall gewählt werden. In Absprache mit den kommunalen Behörden lassen sich ggf. Sonderregelungen treffen und größere Entleerungsintervalle vereinbaren. Die Spielräume für eine bedarfsgerechtere Verlängerung können mitunter von Kommune zu Kommune variieren. In jedem Fall müssen hierfür jedoch monatliche Kontrollen des Füllstandes durchgeführt und dokumentiert werden.

Zu Abfällen, Gefahrstoffen und Sondermüll in Privathaushalten

Welche Gefahren können von Lithium-Ionen-Akkus ausgehen?

Lithium-Ionen-Akkus können sich, wenn sie beschädigt oder extremen Temperaturen ausgesetzt sind, aufgrund von Gasbildung entzünden oder im Extremfall sogar explodieren. Dabei drohen sowohl eine Ausbreitung des Feuers auf die Umgebung als auch Personen- und Sachschäden durch umherfliegende Batterieteile. Vom entstehenden giftigen Rauch geht eine zusätzliche Gesundheitsgefahr aus. Eine besondere Gefahr besteht zudem darin, dass sich ein solcher Batteriebrand nur mit speziellen Löschmitteln effektiv löschen lässt. Um vor diesen Gefahren zu schützen, können Lithium-Ionen-Akkus sowie damit ausgestattete Geräte in den besonders stabilen und hitzebeständigen RETRON Sammelsystemen gelagert und transportiert werden.

Wie funktioniert das Schadstoffmobil?

Unser REMONDIS-Schadstoffmobil SafetyTruck hält über das gesamte Jahr verteilt in zahlreichen Kommunen in ganz Deutschland. Beim SafetyTruck können Privathaushalte verschiedenste Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften entsorgen – von Reinigungsmitteln über Spraydosen bis hin zu Batterien. Betriebe können das Schadstoffmobil auch direkt zu ihrem Standort bestellen. Die zu entsorgenden Produkte sollten vor der Abgabe gut verschlossen werden und beim Transport zum SafetyTruck gegen Umfallen und Auslaufen (bei Glas zusätzlich gegen Zerbrechen) gesichert sein. Zudem sollten die Abfälle für eine leichtere Zuordnung möglichst in der Originalverpackung zum Schadstoffmobil gebracht werden. Besonders wichtig ist außerdem, dass verschiedene Substanzen nicht miteinander vermischt werden.

In welchen Müll gehören Papiertaschentücher?

Das kommt darauf an, ob sie benutzt sind oder nicht. Da benutzte Taschentücher verunreinigt sind und demnach nicht mehr recycelt werden können, dürfen sie nicht über den Papierabfall entsorgt werden. Korrekterweise gehören sie in den Restabfall beziehungsweise Hausmüll.

Wie müssen Pizzakartons entsorgt werden?

Gebrauchte Pizzakartons sind oft mit Fett- und Speiseresten verschmutzt. Da nur saubere Kartons recycelbar sind, sollten die verschmutzten Teile entfernt und in den Restmüll gegeben werden. Die sauberen Kartonteile können in der Papiertonne entsorgt werden.

Gesetze und Vorschriften

Der Umgang mit gefährlichen Abfällen ist durch verschiedenste Gesetze und Richtlinien geregelt. Um Ihnen den Durchblick im Paragraphen-Dschungel zu erleichtern, haben wir die Gesetze und Verordnungen für Sie herausgesucht. mehr

Abfallarten und Abfallschlüssel

Welche Entsorgungsvorschriften gibt es für Bremsflüssigkeiten? Wann ist ein spezieller Abfallschlüssel, zum Beispiel für Chemikalienabfälle, zu nutzen? Wie lassen sich Farbabfälle recyceln? Antworten auf diese und viele weitere spannende Fragen finden Sie in unserem Abfallarten-Glossar. mehr

Bibliothek und Downloads

Ob es um unseren Werkstattservice, das Spraydosenrecycling oder unsere Kompetenzen für Abscheideranlagen geht: Informationen zu unseren Leistungen können Sie in unserer Bibliothek herunterladen. Hier finden Sie auch alle Zertifizierungen. mehr

REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG