Gesetze fördern konsequente Verwertung.
In Deutschland und in ganz Europa.
Die Optimierung der Abfallwirtschaft zählt zu den zentralen Themen der Umweltpolitik Europas. Gemeinsames Ziel der Staaten ist die sinnvolle Verwertung anfallender Abfälle. REMONDIS trägt in großem Maßstab dazu bei.
Manche Vorgaben kommen aus Berlin, andere aus Brüssel: Der Umgang mit gefährlichen Abfällen ist durch eine Vielzahl verschiedener Gesetze und Richtlinien geregelt. Nach aktuellem Recht trägt jedes Unternehmen die gesetzliche Verantwortung für die Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle. Aufgrund der hohen Anzahl an gesetzlichen Bestimmungen ist das keine leichte Aufgabe.
Die wichtigsten Gesetze, Richtlinien und Verordnungen in der Übersicht
Um Ihnen den Zugriff zu Informationen zu erleichtern, bieten wir Ihnen hier Links an, die zu Internetseiten Dritter führen:
Abfallverbringungsverordnung
Altfahrzeuge
Altölverordnung
Abfallablagerungsverordnung
Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und Hinweise zur AVV
Basler Übereinkommen
BDE – Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft
Bundesimmissionsschutzgesetz
Bundesregierung
Deponieverordnung
Die Kanzlerin & Co.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Entsorgungsfachbetriebeverordnung
Europäisches Abfallverzeichnis
Gewerbeabfallverordnung
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Landesgesellschaften
MAK – Maximale Arbeitsplatzkonzentration
MIK – Maximale Immissions-Konzentration
Nachweisverordnung und Vollzugshilfe
TA Abfall
TA Lärm
TA Luft
TA Siedlungsabfall (TASI)
Transportgenehmigungsverordnung
TRGS – Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRK – technische Richtlinienkonzentration
UBA-Staatenliste
Umrechnungsfaktoren von m3 in t
Umweltinformationsgesetz
Verpackungsverordnung
WHG – Wasserhaushaltsgesetz
Wichtiger Hinweis
REMONDIS kann aber weder für den Inhalt Verantwortung übernehmen noch eine Verbindungsgarantie geben.
